| BMG
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(Bundesministerium für Gesundheit) Das BMG führt im Rahmen des
Grundgesetzes die gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben auf dem
Gebiet der Gesundheitspolitik durch. Hierzu zählt auch das Recht der
gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. |
| nachgeordnete
Behörden des BMG1: |
| BfArM
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(Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte) Zu den Hauptaufgaben des BfArM gehört
die Zulassung von Arzneimitteln, die Registrierung von homöopathischen
Arzneimitteln, die Risikobewertung von Arzneimitteln und
Medizinprodukten (etwa Herzschrittmacher,
Computertomographen, Implantate) sowie die Überwachung
des legalen Verkehrs mit Betäubungsmitteln und
Grundstoffen. |
| DIMDI |
(Deutsches Institut für
Medizinische Dokumentation und Information) Das DIMDI hat
die Aufgabe, Informationen aus dem gesamten Gebiet der
Biowissenschaften durch elektronische Informationssysteme
zugänglich zu machen. Es betreibt dazu Datenbanken für
die medizinische Forschung und Praxis, das
Gesundheitswesen und die interessierte Öffentlichkeit.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen erstellt und betreibt
DIMDI verschiedene gesundheitspolitische bedeutende datenbankgestützte
Informationssysteme und gibt amtliche medizinische Klassifikationen heraus. |
| RKI |
(Robert Koch Institut) Das RKI ist die zentrale
Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen
Gesundheit zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von
Krankheiten. Es bewertet, analysiert und erforscht dabei
Krankheiten von hoher Gefährlichkeit, weitem
Verbreitungsgrad oder großer öffentlicher oder
gesundheitspolitischer Bedeutung. Außerdem werden
gesetzliche und wissenschaftliche Aufgaben auf den
Gebieten Gentechnologie und biologische Sicherheit vom RKI
wahrgenommen. |
| PEI |
(Paul-Ehrlich-Institut) Das
PEI ist verantwortlich für die Arzneimittelsicherheit (immun)biologischer
Präparate im Human- und Veterinärbereich. Diese Aufgabe
umfasst die Zulassung und regelmäßige Überprüfung
(Chargenprüfung) von Impfstoffen, Sera, Immundiagnostika
und Blutprodukten sowie die damit verbundene prüfungsbegleitende
Forschung. Auch Grundlagenforschung und angewandte
Forschung sind ein Anliegen des PEI, dazu zählen u.a. die
AIDS-Forschung und die Entwicklung von Alternativen zum
Tierversuch. |
| BgVV |
(Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz
und Veterinärmedizin) Das BgVV unterstützt Bund und Länder
beim Verbraucherschutz. Es entwickelt z.B. Grenzwerte für
Schadstoffe in Lebensmitteln, Kosmetika und sonstigen
Bedarfsgegenständen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die
Zulassung und Risikoüberwachung bei Tierarzneimitteln. |
| BZgA |
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) Die BZgA
hat die Aufgabe, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger
zu einem verantwortungsbewussten, gesundheitsgerechten
Verhalten und zur sachgerechten Nutzung des
Gesundheitssystems zu fördern. Sie führt dazu
bundesweite Aufklärungskampagnen durch und stärkt durch
Qualitätssicherungsmaßnahmen die Effektivität und
Effizienz gesundheitlicher Aufklärung. |
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(Quelle BfArM)
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