medizintechnikportal.deAMD TÜV Medizintechnik

Home I Dienstleistungen I Gesetze I Newsletter I Diskussion I Aktuelles I Jobs I Börse I Shop I Impressum I Suche I Adressen I Kontakt I Inhalt


Bundesbehörden

BMG (Bundesministerium für Gesundheit) Das BMG führt im Rahmen des Grundgesetzes die gesetzgeberischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik durch. Hierzu zählt auch das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
nachgeordnete Behörden des BMG1:
BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Zu den Hauptaufgaben des BfArM gehört die Zulassung von Arzneimitteln, die Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln, die Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten (etwa Herzschrittmacher, Computertomographen, Implantate) sowie die Überwachung des legalen Verkehrs mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen.
DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) Das DIMDI hat die Aufgabe, Informationen aus dem gesamten Gebiet der Biowissenschaften durch elektronische Informationssysteme zugänglich zu machen. Es betreibt dazu Datenbanken für die medizinische Forschung und Praxis, das Gesundheitswesen und die interessierte Öffentlichkeit. Aufgrund gesetzlicher Regelungen erstellt und betreibt DIMDI verschiedene gesundheitspolitische bedeutende datenbankgestützte Informationssysteme und gibt amtliche medizinische Klassifikationen heraus.
RKI (Robert Koch Institut) Das RKI ist die zentrale Einrichtung des Bundes im Bereich der Öffentlichen Gesundheit zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten. Es bewertet, analysiert und erforscht dabei Krankheiten von hoher Gefährlichkeit, weitem Verbreitungsgrad oder großer öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Außerdem werden gesetzliche und wissenschaftliche Aufgaben auf den Gebieten Gentechnologie und biologische Sicherheit vom RKI wahrgenommen.
PEI  (Paul-Ehrlich-Institut) Das PEI ist verantwortlich für die Arzneimittelsicherheit (immun)biologischer Präparate im Human- und Veterinärbereich. Diese Aufgabe umfasst die Zulassung und regelmäßige Überprüfung (Chargenprüfung) von Impfstoffen, Sera, Immundiagnostika und Blutprodukten sowie die damit verbundene prüfungsbegleitende Forschung. Auch Grundlagenforschung und angewandte Forschung sind ein Anliegen des PEI, dazu zählen u.a. die AIDS-Forschung und die Entwicklung von Alternativen zum Tierversuch.
BgVV (Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin) Das BgVV unterstützt Bund und Länder beim Verbraucherschutz. Es entwickelt z.B. Grenzwerte für Schadstoffe in Lebensmitteln, Kosmetika und sonstigen Bedarfsgegenständen. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Zulassung und Risikoüberwachung bei Tierarzneimitteln.
BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) Die BZgA hat die Aufgabe, die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu einem verantwortungsbewussten, gesundheitsgerechten Verhalten und zur sachgerechten Nutzung des Gesundheitssystems zu fördern. Sie führt dazu bundesweite Aufklärungskampagnen durch und stärkt durch Qualitätssicherungsmaßnahmen die Effektivität und Effizienz gesundheitlicher Aufklärung.
1 (Quelle BfArM)
Zu weiteren Bundesbehörden