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Medizinprodukte-Newsletter Nr. 1 / 2002
Inhalt der Ausgabe Nr. 1/2002 (Februar):
1. Das neue
MPG gilt seit dem 1. Januar 2002
2. Änderungen in
der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
3. Gedenkminute
für "die gute alte MedGV"
4. Schonzeit im
Labor: Übergangsfrist für In-vitro-Diagnostika
5. Neue Verordnung
über Medizinprodukte MPV ist in Kraft
6. BfArM präzisiert
statistische Daten der letzten Vorkommnismeldungen
7. UMDNS-Nachfolger:
Global Medical Device Nomenclature GMDN
8. AMBB hat neues
Führungskomitee
9. Drägerwerk AG
hat 2001 die Ertragswende geschafft
10. Tagungsbände
zum fbmt-Fachkongress noch erhältlich
Um der dynamischen Entwicklung der Änderungen im
Medizinprodukterecht gerecht zu werden, haben wir im
Medizintechnikportal unter "Thema
des Jahres" eine neue Seite für Sie
eingerichtet. Die Links zu den Rechtsquellen haben wir für Sie
auf der Seite www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm
zusammengestellt.
2. Änderungsgesetz zum MPG
gilt seit dem 1. Januar 2002:
Das neue MPG
Anlass für die zweite Novelle des MPG war die Umsetzung der
entsprechenden europäischen Vorschriften zur Einbeziehung der
In-vitro-Diagnostika (Richtlinie 98/79/EG) und von
Medizinprodukten mit stabilen Derivaten aus menschlichem Blut
oder Blutplasma (Richtlinie 2000/70/EG). Die Novellierung wurde
gleichzeitig zur Ergänzung, Präzisierung und Straffung des
Gesetzes genutzt. Neu aufgenommen wurden Regelungen für
Medizinprodukte aus In-Haus-Herstellung. Die Auflagen für die
Aufbereitung von Medizinprodukten wurden schärfer gefasst.
Private Prüfzeichen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung sind
entsprechend den europäischen Vorgaben möglich, wenn sie einen
zusätzlichen Nutzen aufweisen. Durch eine differenzierte
Einbeziehung von Medizinprodukten in das Heilmittelwerbegesetz
HWG werden die Vorschriften zur Werbung präzisiert. Die
Medizinprodukte-Betreiberverordnung und andere nationale
Vorschriften wurden zum 1. Januar 2002 den Änderungen im MPG
entsprechend angepasst.
Änderungen der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV):
Alles bleibt besser und nichts, wie es war
Mit Inkrafttreten des 2. MPG-Änderungsgesetzes zum 1. Januar
2002 wurde die MPBetreibV angepasst. Im Folgenden werden einige
Änderungen/Ergänzungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit
aufgeführt:
- In dem "Anwendungsbereich" (§1) wurden "In-vitro-Diagnostika"
und das "Instandhalten" von Medizinprodukten
aufgenommen
- Als "Allgemeine Anforderungen" (§2) für das
Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von
Medizinprodukten sind nun auch explizit die allgemein
anerkannten Regeln der Technik sowie die Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften genannt.
- Derjenige, der Medizinprodukte repariert, wartet, prüft
oder aufbereitet, muss die dafür erforderliche Ausbildung
oder Kenntnis und Erfahrung besitzen (bisher waren in § 2
nur das Errichten, Betreiben und Anwenden genannt).
- Unter "Instandhaltung" (§4) ist nun auch die
Aufbereitung definiert, wobei eine ordnungsgemässe
Aufbereitung (Reinigung, Desinfektion, Sterilisation) unter
Beachtung der Robert-Koch-Richtlinie (der Link zur
RKI-Empfehlung: www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm)
erfolgen sollte.
- Es wurde ein vollständig neuer Paragraph 4a
"Kontrolluntersuchungen und Vergleichsmessungen in
medizinischen Laboratorien" aufgenommen, der aus dem
Eichrecht überführt wurde (Ringversuche und interne
Qualitätssicherungsmassnahmen für bestimmte Laboratorien).
Es muss damit gerechnet werden, dass noch in diesem Jahr
weitere Änderungen in der MPBetreibV vorgenommen werden. Der
Entwurf einer neuen MPBetreibV soll vermutlich jedoch nicht vor
dem Spätherbst 2002 erscheinen.
Medizingeräteverordnung
ist aufgehoben worden:
Gedenkminute für "die gute alte MedGV"
Die MedGV ist tot, es lebe das MPG. Mit dem Inkrafttreten des
2. Änderungsgesetzes zum MPG ist in aller Stille auch die
Medizingeräteverordnung MedGV begraben worden. Für Anwender
und Betreiber gilt das Medizinproduktegesetz uneingeschränkt,
unabhängig davon, unter welchem Rechtssystem die Produkte
beschafft wurden. Für Medizinprodukte wie Laborgeräte muss in
einer Übergangszeit das neue Recht von Herstellern/Lieferanten
zwar noch nicht uneingeschränkt angewendet werden, die
entsprechenden (MedGV-) Vorschriften wurden aber bereits in das
Medizinproduktegesetz überführt.
Übergangsfrist für
In-vitro-Diagnostika:
Schonzeit im Labor
In-vitro-Diagnostika dürfen noch bis zum 7. Dezember 2003
nach altem Recht hergestellt und erstmalig in Verkehr gebracht
werden. Das weitere Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von
o.g. Medizinprodukten ist dann bis zum 7. Dezember 2005
zulässig (sog. Abverkaufsfrist).
Verordnung über Medizinprodukte MPV
in Kraft getreten:
Straffung der Paragraphen
Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom
22. Dezember 2001 ist die neue Verordnung über Medizinprodukte
(Medizinprodukte-Verordnung MPV) zum 1. Januar 2002 in Kraft
getreten. Sie regelt die Bewertung und Feststellung der
Übereinstimmung von Medizinprodukten mit den Grundlegenden
Anforderungen (Konformitätsbewertung). Die alte MPV vom 17.
Dezember 1997 ist damit ungültig. Ziel dieser Neufassung war
die Aufnahme von Konformitätsbewertungsverfahren für
In-vitro-Diagnostika, die Straffung und Präzisierung von
Paragraphen und der Abbau von sogenannten
"Verweisungsketten".
(Der Link zur MPV: www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm)
BfArM präzisiert statistische Daten der
letzten Vorkommnismeldungen:
Kein Einbruch bei den Anwender-/Betreibermeldungen
Die beim Erfahrungsaustausch des BVMed am 6. November 2001 in
Bonn vom BfArM angedeutete Trendumkehr bei den Meldezahlen der
Anwender und Betreiber (vgl. AMDliche
Mitteilungen Nr. 8 / 2001) hat sich nach Angaben von
Prof. Grase bei der MedInform-Veranstaltung "Das neue
MPG" am 15. Januar 2002 in Bonn für das Gesamtjahr 2001
nicht bestätigt. Demnach sind sowohl von Hersteller- als auch
von Betreiberseite mehr Vorkommnisse als im Jahr 2000 gemeldet
worden. Die Meldungen dieser beiden Gruppen unterscheiden sich
nur unwesentlich hinsichtlich der Qualität ihrer Aussagekraft.
Bei knapp der Hälfte aller Meldungen liess sich die Ursache des
Vorkommnisses auf das Produkt selbst zurückführen.
Englische Version der Global Medical
Device Nomenclature GMDN fertig:
Weltweite Nachfolge für UMDNS
Nach mehrjähriger Bearbeitungszeit liegt inzwischen die
englische Version der Global Medical Device Nomenclature GMDN
vor. Diese ist weltweit akzeptiert und gewinnt insbesondere in
den USA und in Japan an Bedeutung. Bis zum praktischen Einsatz
im europäischen Datenaustausch über Medizinprodukte wird
allerdings noch einige Zeit vergehen. Nach Angaben von Dr.
Werner Stöber von DIMDI bei der MedInform-Veranstaltung
"Das neue MPG" (www.bvmed.de)
wird vermutlich eine deutsche Übersetzung der 6.000
Hauptbegriffe erstellt werden. Unklar ist derzeit die
Finanzierung der erheblichen Lizenzforderungen. Diese sind
insofern nicht nachvollziehbar, als die Erstellung der
Nomenklatur zum grossen Teil durch Mittel der EU finanziert
wurde. Auch die deutschen Normenorganisationen werden sich
voraussichtlich doppelt bezahlen lassen wollen. Zunächst einmal
für die Erstellung der Übersetzung der Nomenklatur und danach
für ihre Überlassung.
Arbeitskreis Medizintechnik
Berlin-Brandenburg hat neues Führungskomitee:
Die K-Frage wurde einvernehmlich gelöst
Auf seiner 21. Sitzung am 31. Januar 2002 hat der
"Arbeitskreis Medizintechnik Berlin-Brandenburg AMBB"
ein neues Führungskomitee bestimmt, da die Legitimierung des
Vorgängergremiums bereits letztes Jahr abgelaufen war. Zur
Unterstützung von Jochen Pieper (Charité) wurden Roland Mäder
(Uniklinik Magdeburg), Peter Rode (DRK-Kliniken Berlin),
Karl-Heinz Schmidt (Loy & Hutz Berlin) und Antonius Spier
(AMD-Medizintechnik Berlin) für zwei Jahre neu in das Gremium
gewählt. Die nächste Sitzung ist mit Beiträgen u.a. zu den
Themengebieten "neue Röntgenverordnung" und
"Qualitätskontrolle von Laborgeräten" für den 14.
März 2002 geplant. Das Protokoll der letzten mit dem Kernthema
"2. MPG-Änderungsgesetz" finden Sie unter www.ambb.de.
Drägerwerk AG hat 2001 die
Ertragswende geschafft:
Inspiration für die Börse
Wie bereits auf der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr
2000 angekündigt, schreibt der Konzern beim Jahresergebnis
wieder schwarze Zahlen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der
Umsatz der Dräger-Gruppe um zehn Prozent auf insgesamt 1,3
Milliarden Euro. Das Auslandsgeschäft wuchs
überdurchschnittlich. Für dieses Jahr rechnet die
Dräger-Gruppe insgesamt wieder mit einem Umsatzplus über fünf
Prozent. Dabei wird eine überproportionale Entwicklung der
operativen Rendite erwartet.
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