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AMDliche Mitteilungen
Medizinprodukte-Newsletter Nr. 3 / 2001



Inhalt der Ausgabe Nr. 3/2001:
1. Zweites MPG-AendG: Es kommt spaet, aber es kommt!
2. Ohrthermometer: Besser Fieber mit der Hand an der Stirn fuehlen?
3. AMBB: Moegliche Sicherheitsmaengel bei Spezialbett mit Waage
4. Halbautomatische Defis: Sanitaeter sind geschockt
5. Neue Strahlenschutzverordnung: Strahlende Gesichter im Kabinett
6. Medizinprodukte-Hersteller: Umsatzergebnis 2000
7. Neue Stellen: Ihre Chance!

Zweites Aenderungsgesetz ist im Bundeskabinett:
2. MPG-AendG: Es kommt spaet, aber es kommt!

Auf Anfrage der Redaktion beim Bundesministerium fuer Gesundheit wurde bestaetigt, dass der Entwurf des Zweiten MPG-Aenderungsgesetzes bereits dem Bundeskabinett zugeleitet wurde. Mit dem Inkrafttreten ist jedoch voraussichtlich nicht vor dem 01.01.2002 zu rechnen. Im MPG werden dann einige Korrekturen und Praezisierungen vorgenommen und die Vorschriften insgesamt gestrafft. Einen "Ausschuss fuer Medizinprodukte" (nach § 35 MPG) soll es nun nicht mehr geben und nicht zwingend erforderliche Verordnungsermaechtigungen sollen entfallen. Es werden aber Regelungen zur Wiederaufbereitung von Sterilprodukten, zur Zulaessigkeit von Sonderzeichen neben dem CE-Zeichen, zu In-vitro-Diagnostika, zur Inhaus-Herstellung und Instandhaltung von Medizinprodukten getroffen.

AMDliches Fazit:
Die Chance, unmittelbar mehr Klarheit fuer Betreiber und Anwender zu schaffen, wurde nicht genutzt. Vielmehr wird zur Konkretisierung zum Teil auf Rechtsverordnungen verwiesen, die erst noch erstellt werden muessen. Fragt sich bloss, wann?
Den Link zum Gesetzentwurf finden Sie hier: www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm.


Unbefriedigende klinische Genauigkeit von Ohrthermometern:
Besser das Fieber mit der Hand an der Stirn fuehlen?

In einem Artikel in der Zeitschrift "Krankenhaustechnik" (Heft 3/2001, S.8 - S. 11) ueber neue Vorschriften fuer medizinische Messgeraete hat der Autor Wolfgang Menke auf methodische Maengel bei der Anwendung von Ohrthermometern und auf die Notwendigkeit von systematischen Schulungen hingewiesen. Fuer Infrarot-Strahlungsthermometer sind zudem hoehere Anforderungen bzgl. Dokumentation und Messtechnischen Kontrollen vorgesehen. So muss z.B. ein Medizinproduktebuch gefuehrt werden und die MTK-Frist ist auf 12 Monate festgelegt, anstatt auf 24 Monate bei sonstigen medizinischen Elektrothermometern (vgl. Anlage2 der MPBetreibV).

Den vollstaendigen Artikel (343 kb) finden Sie im pdf-Format (Acrobat 4.0 erforderlich) hier..


Stoerungen bei halbautomatischen Defibrillatoren?
Sanitaeter sind geschockt

Aus Rettungsdienstkreisen gibt es immer wieder Hinweise, dass halbautomatische Defibrillatoren einen Schock "empfohlen" haben, obwohl der Patient ansprechbar war bzw. auf einem zweiten Kontrollmonitor ein regulaerer Sinusrhythmus erkennbar war. Wir moechten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass ein solches Beinahe-Vorkommnis nach Paragraph 3 der MPBetreibV meldepflichtig ist. Sofern Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine Fehlfunktion des Geraetes oder um eine Fehlbedienung der Anwender handelt, bieten sich unsere
Sachverstaendigen fuer eine unabhaengige Hilfestellung an.
(AMD-Medizintechnik, Tel.: 030/264960-19 oder www.medizintechnikportal.de/sachrat.htm).
Ein Muster–Meldeformular finden Sie im Medizintechnikportal unter www.medizintechnikportal.de/gesetze/meldung.htm.


Tagung des AMBB am 22. Maerz 2001:
Moegliche Sicherheitsmaengel bei Spezialbett mit Waage

Es wurde ein neues Intensivbett mit integrierter Waage vorgestellt, dessen Ausstattung und Kennzeichnung moeglicherweise nicht den Eich- und Medizinprodukterechtsvorschriften entsprechen. Weitere Themen waren "Messprotokolle fuer Geraetekombinationen" und "Erkennung von zugelassenen Medizinprodukten". Das ausfuehrliche Protokoll finden Sie unter www.ambb.de/protokolle/220301/220301.htm.


Neue Strahlenschutzverordnung:
Strahlende Gesichter im Bundeskabinett

Die Novelle der Strahlenschutzverordnung wurde am 14. Maerz 2001 durch das Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundesrat zugeleitet. Damit kann die Bundesregierung moeglicherweise noch der EU-Forderung nachkommen, die europaeischen Richtlinien 96/29/EUARTOM (Strahlenschutz-Grundnormen) und 97/43/EURATOM (Patientenschutz-Richtlinie) bis spaetestens zum 13. Mai 2001 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Kernziel dieser Novellierung ist die Absenkung der zulaessigen Dosisgrenzwerte, wobei erstmals Regelungen auch fuer natuerliche Strahlungsquellen aufgenommen wurden. Hohen strahlenschutzrechtlichen Anforderungen wird kuenftig auch der medizinische Bereich unterworfen, der den ganz ueberwiegenden Anteil der Strahlenexposition der Bevoelkerung bewirkt. So sollen beispielsweise Pflichten zum verstaerkten Einsatz von sog. Medizinphysik-Experten im diagnostischen und therapeutischen Bereich aufgenommen werden, sowie Qualitaetskontrollen durch Aerztliche Stellen eingefuehrt werden.
(Links zu den Rechtsquellen: http://www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm )


BVMed-Umsatzergebnis 2000:
Medizinprodukte-Hersteller steigern Umsatz

Die ueber 170 im BVMed zusammengeschlossenen Hersteller von Medizinprodukten haben im Jahr 2000 einen Umsatz von rund 6,4 Mrd. DM gemeldet. Das Jahresergebnis lag damit um 5,7 Prozent ueber dem Ergebnis von 1999. Dabei war die Inlands-Umsatzsteigerung um 4 Prozent nur leicht verbessert; die Hersteller profitierten vorwiegend von Exporterfolgen (14 Prozent Steigerung) auf Grund des hohen Dollarkurses. Der Export hat bei den BVMed-Mitgliedsunternehmen einen Anteil von 15 Prozent am Gesamtumsatz.
(Quelle: BVMed-Pressetext, http://www.bvmed.de/pres/pm220201.htm )

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