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Medizinprodukte-Newsletter Nr. 3 / 2002
Inhalt der Ausgabe Nr. 3/2002 (Mai):
1. Messtechnische Kontrollen: Wer prueft die Pruefer?
2. Gewichtige Argumente: Nacheichung von Patientenwaagen
3. Medizintechnische Praxis informiert: Todesfall mit
Herzklappen-Tester
4. Tyco Healthcare: Sicherheitsproblem bei Pulsoximeter gut
gemanagt
5. fbmt-Kongress in Wuerzburg: Wir sind dabei
6. TUEV Rheinland Berlin Brandenburg ist neue
KTQ-Zertifizierungsstelle
7. Ihre Chance: AMD-Medizintechnik stellt ein!
Ueberwachung durch die Eichbehoerden:
Messtechnische Kontrollen: Wer prueft die Pruefer?
Neben den Mitarbeitern von Eichaemtern sind auch andere
qualifizierte "Personen" berechtigt, messtechnische Kontrollen
(MTK)
an Medizinprodukten der Anlage 2 der Betreiberverordnung durchzufuehren. Das
Vorliegen aller rechtlichen Voraussetzungen muss die "Person" auf
Verlangen der zustaendigen Behoerde nachweisen. Die statistische Auswertung
des Bayerischen Landesamtes fuer
Mass und Gewicht (LMG) zu einer regional begrenzten Ueberwachungsaktion
im Grossraum Muenchen ergab, dass lediglich bei 30% der ueberprueften
"Personen" (Krankenhaustechniker, MTK-Dienstleister etc.) die geforderten
Voraussetzung zur Durchfuehrung von MTKs erfuellt waren. Bei 70% der
ueberprueften "Personen" wurden Maengel festgestellt, die teilweise
jedoch nur formalen Charakter haben. Das Bayerische LMG weist nun darauf hin, dass
in 2002 weitere Ueberwachungsaktionen folgen werden. Auch in den anderen
Bundeslaendern konzentrieren sich die Eichbehoerden nach
Einschaetzung der Redaktion zunehmend auf die Ueberwachung der personellen und
apparativen Voraussetzungen zur Durchfuehrung von MTKs. Die ueberwachten
"Personen" muessen in der Regel mit einem Gebuehrenbescheid der Behoerde
rechnen.
Eichpflicht fuer Patientenwaagen:
Gewichtige Argumente
Wegen wiederholter Anfragen moechten wir erneut darauf
hinweisen, dass Patientenwaagen nur dann nacheichpflichtig sind, wenn sich deren
Aufstellungsort in einem Krankenhaus befindet. In Alten- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder
Apotheken besteht demnach
keine Nacheichpflicht. Trotz dieser "Einsparmoeglichkeit"
entscheiden sich insbesondere Dialysepraxen oft fuer eine freiwillige Nacheichung
im Rahmen ihres Qualitaetsmanagements.
AMDliche Anmerkung:
Waagen, die bei der Ausuebung der Heilkunde bereitgehalten bzw.
verwendet werden, unterliegen laut Auffassung der Eichbehoerden auch dann
dem Eichrecht, wenn sie in Medizinprodukte integriert sind (z.B.
Waagen in Intensivpflegebetten oder Inkubatoren). Diese Waagen muessen der
Genauigkeitsklasse III genuegen. Fuer Krankenhaeuser gilt: Die Nacheichpflicht fuer Bettenwaagen
betraegt zwei Jahre, fuer alle anderen Patientenwaagen vier Jahre. Die
Nacheichung darf ausschliesslich durch die zustaendige Eichbehoerde
erfolgen.
"Medizintechnische Praxis" Ausgabe 3/Mai 2002
erschienen:
Meldung: Todesfall mit einem Herzklappen-Tester
In der Ausgabe 3 / Mai 2002 der Fachinformation
"Medizintechnische Praxis" (Muster erhaeltlich bei MediVision GmbH,
Tel. 030/78702813 oder
Mail: medivision@t-online.de)
wird berichtet, dass Sulzer Medica erneut von einem Vorkommnis betroffen ist. Danach soll sich in Sheffield (UK) ein
Todesfall mit einem Herzklappen-Tester, der von der Sulzer Medica-Tochter
Carbomedics vertrieben wird, ereignet haben. Sulzer Medica habe daraufhin
weltweit alle Herzklappen-Tester dieses Typs zurueckgezogen. Mit weiteren
Reaktionen der zustaendigen Gesundheitsbehoerden wird gerechnet.
Laut Pressemitteilung vom 22. Mai haben Sulzer Medica und die
Sammelklaeger im amerikanischen Prozess um die Vorkommnisse mit "Inter-OP
Hueftschalen" (vgl. AMDliche Mitteilungen Nr. 2/2001 und 2-2/2001) gemeinsam
eine letzte Fristverlaengerung bis 31. Mai 2002 beantragt. Das
Vergleichsverfahren scheint damit kurz vor dem Abschluss zu stehen. Inzwischen sind
dem Hersteller Sulzer Orthopedics Inc. fast 3000 betroffene
Patienten bekannt, die moeglicherweise durch fehlerhafte Implantate geschaedigt
worden sind.
Aktueller Hinweis:
Sulzer Medica hat sich einen neuen Namen gegeben und wird ab dem
1. Juni 2002 unter der Marke "Centerpulse" auftreten. Weitere
Informationen: http://www.sulzermedica.com/centerpulse/index.html
Sicherheitswarnung von Tyco Healthcare:
Risiko eines Stromschlages bei Puls-Oximeter
Die Tyco Healthcare Deutschland GmbH informierte Ende April in
einem Rundschreiben ueber Sicherheitsprobleme bei "Nellcor
Puritan Bennett-N550 Puls Oximeter" mit den Serien-Nr. P1011200001 bis
P1011201968. Danach besteht "die Moeglichkeit eines Kontaktes zwischen einer
vorstehenden Schraube, die den Ventilator haelt, und einer Komponente des
Netzteils". Bei Kontakt "haette dies einen ploetzlichen Stromschlag fuer
den Patienten oder Anwender zur Folge". Die Empfehlung lautet: Bitte stellen Sie den Betrieb des
Geraetes ein und kontaktieren Sie den Hersteller, Sabrina Hofer, Tel.:
09445 /
959-416, Email: HoferS@tycohealth.de
So kann es auch laufen: Nach unseren Informationen hat die Fa.
Tyco Healthcare die Betreiber offensiv ueber das Problem informiert
und sich beim Austausch der betroffenen Geraete sehr kooperativ gezeigt.
fbmt-Kongress in Wuerzburg vom 2. - 5. Juni:
Wir sind dabei
Wie bereits angekuendigt, wird sich AMD-Medizintechnik auch in
diesem Jahr aktiv an dem Kongress beteiligen. Sie finden uns im
Franconia-Saal am Stand 14. Anlaesslich des Kongresses haben Sie auch die Gelegenheit,
die Redaktion und den fachlichen Beirat der "AMDlichen Mitteilungen"
persoenlich kennen zu lernen.
Wir empfehlen Ihnen hierzu:
"Expertendiskussion zum Medizinprodukterecht", 4.Juni,
13:15 Uhr (mit den Herren Kindler, Pieper, Dr. Obermayer, Gaertner,
u.a.)
Vortragsreihe "B1" zu MP-Recht fuer das Krankenhaus,
3.Juni, 10:30 Uhr (Moderation Hr. Kindler)
Vortrag "Y 21" zu Risk-Management, 4. Juni, 8:30 Uhr
(Hr. Kindler)
Vortrag "B15" zu Nutzen und Probleme des MPG, 3.Juni,
15:30 Uhr (Hr Pieper)
Vortrag "G23" zu Instandhaltung in der Praxis, 4.Juni,
9:30 Uhr (Hr. Spier)
Weitere Informationen: www.fbmt.de,
tagungsbuero@fbmt.de
oder direkt bei der Redaktion (s. Impressum).
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TUEV Rheinland Berlin Brandenburg:
Ab 1. Juni 2002 neue KTQ-Zertifizierungsstelle
KTQ (Kooperation fuer Transparenz und Qualitaet im Krankenhaus)
ist ein spezifisches Zertifizierungsverfahren fuer Krankenhaeuser. Das
Verfahren basiert auf einer Selbst- und Fremdbewertung des Krankenhauses.
Fuer die Durchfuehrung der Zertifizierungen wurden externe Stellen von
der KTQ akkreditiert. Der TUEV Rheinland Berlin Brandenburg hat per
01.06.02 seine Akkreditierung erhalten und sich verpflichtet, die Auflagen der
KTQ GmbH einzuhalten. Die akkreditierten Zertifizierungsstellen werden
durch die KTQ GmbH ueberwacht.
Weitere Informationen: Frau Sigrid Mehnert,
Tel.: 0221- 65035-361, Fax: 0221-
65035-351,
Email: Sigrid.Mehnert@de.tuv.com
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Ihre Chance bei AMD-Medizintechnik
Wir stellen ein!
AMD-Medizintechnik sucht zum naechst moeglichen Termin weitere
motivierte und qualifizierte Mitarbeiter (m/w). Die Bewerber sollten ueber
Erfahrung in der Umsetzung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung in einem
Krankenhaus verfuegen. Weiterhin werden grundlegende Kenntnisse der Ablaeufe einer medizintechnischen
Abteilung und im Bereich der Ueberpruefung von med.-techn. Geräten
(STK, MTK, BGV A3) vorausgesetzt.
Weitere Informationen: http://www.medizintechnikportal.de/stellen.htm
oder
rufen Sie an: Tel.: 030/7562-1919
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Rufen Sie uns an: Tel: 030/7562-1919.
Faxen Sie uns eine formlose Nachricht mit Namen, Anschrift und
Email-Adresse: 030/7562-1922,
oder melden Sie sich einfach unter http://www.medizintechnikportal.de/mailing.htm
online
an.
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Nachdruck mit Quellenangabe erlaubt, Belegexemplar erbeten!
Kontaktadressen / weitere Informationen / Anregungen:
AMD TÜV-Medizintechnik, Antonius Spier (Redaktionsleitung)
Alboinstr. 56, 12103 Berlin
Tel.: 030 / 7562-1919, Fax: 030 / 75621922
Internet: http://www.amd-gmbh.de;
E-mail: a.spier@amd-gmbh.de
MediVision GmbH, Wolfgang Menke
Berchtesgadener Str. 26, 10825 Berlin
Tel: 030 / 787 02 813, Fax: 030 / 787 02 812, E-mail:
03078702812-0001@t-online.de
Fachlicher Beirat: Manfred Kindler,
Hans-Joachim Pieper,
Dr. Juergen Nippa,
Max Heymann, Soeren Schroll
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