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AMDliche Mitteilungen
Medizinprodukte-Newsletter Nr. 5 / 2000


Inhalt der Ausgabe Nr. 5 / 2000:

1. VDE 0751 - Wer die Qual hat, hat noch lange nicht die Wahl
2. KV stellt schwerwiegende Fehler bei Ultraschalluntersuchung fest
3. Fehler bei Infusionspumpen - Sicherheitshinweise beachten!
4. Sicherheit im Krankenhaus - Patienten und Personal vor Risiken schuetzen
5. Messtechnische Kontrollen - wer kontrolliert die Kontrolleure?
6. Richtigkeitskontrolle von Blutzuckermessgeraeten
7. Nicht vergessen! Jahrestagung "fbmt 2000" vom 18.06. - 20.06.2000


Wiederkehrende Ueberpruefungen von Medizinprodukten nach DIN VDE 0751:
Wer die Qual hat, hat noch lange nicht die Wahl

Die Pflicht zur wiederkehrenden, sicherheitstechnischen Ueberpruefung von Medizinprodukten geht sowohl auf die Betreiberverordnung (§§ 2 (8) und 6 MPBetreibV) als auch auf die Unfallverhuetungsvorschriften zurueck. Fuer Medizinprodukte ist hier in Verbindung mit der MPBetreibV besonders die Unfallverhuetungsvorschrift BGV A3 (VBG 4) zu beachten, nach der alle elektrisch betriebenen Betriebsmittel (also auch Medizinprodukte) wiederkehrend zu ueberpruefen sind. Die neue DIN VDE 0751 (Entwurf) regelt u.a. den Pruefumfang und die Dokumentation; die BGV A3 (VBG 4) enthaelt Empfehlungen fuer Prueffristen. Diese sind i.d.R. nicht wie bei den "Sicherheitstechnischen Kontrollen" (§ 6 MPBetreibV) durch den Hersteller oder per Verordnung festgelegt, der Betreiber entscheidet vielmehr eigenverantwortlich ueber die Intervalle und sollte diese in Abhaengigkeit von Fehlerhaeufigkeit, Nutzungsgrad, Einsatzbedingungen und Geraetetyp festlegen. Hinweis: Auf einer Veranstaltung des AMBB (Protokoll siehe http://www.ambb.de) wurde deutlich, dass NICHT die DIN VDE 0701, sondern die umfangreichere DIN VDE 0751 fuer VBG 4 - Pruefungen an medizinisch-technischen Geraeten die "Regel der Technik" und somit Norm der Wahl ist (weitere Infos:  Tel.: 030 / 264960-19).


Kassenaerztliche Vereinigung (KV) stellt Mängel bei Ultraschallaufnahmen fest:
Aerzte geben kein gutes Bild ab

Bei einer Ueberpruefung ambulanter Ultraschallaufnahmen hat die Berliner KV schwere Maengel festgestellt. Dabei wies etwa jede vierte Sonographie "erhebliche oder schwerwiegende" Fehler auf, wie dem "KV-Blatt" und einem Fernsehbericht der "Abendschau-Redaktion" (SFB) zu entnehmen war. Da teilweise mit defekten Geraeten gearbeitet worden sei, wurde AMD-Medizintechnik als bundesweit taetige Prueforganisation um eine Stellungnahme gebeten (vgl. Bericht in der "Abendschau" vom 03.05.00). Fachkreise (z.B. ZVEI, http://www.zvei.de) fordern schon seit Jahren, dass regelmaessige Qualitaetskontrollen (z.B. MTK´s , Konstanzpruefungen) fuer Sonographiegeraete eingefuehrt werden sollen. Bisher sind lediglich wiederkehrende Pruefungen nach BGV A3 (VBG 4) gesetzlich vorgeschrieben. Diese dienen in erster Linie der Sicherheit der Anwender und beinhalten keine Ueberpruefung der Bildqualitaet. 


Alterungsprozess kann Fehler bei Infusionspumpen hervorrufen:
Kleine Ursache, grosse Wirkung - Sicherheitshinweise beachten!

Bei Geraeten der Typen Infusomat secura 400, Infusomat secura 600 und Dropmat secura kann es aufgrund von Alterungsprozessen zum Ausfall des Luftsensors kommen, der sich zunaechst nur im Akkubetrieb bemerkbar macht. Nach Aussage des Herstellers B. Braun sei eine Patientengefaehrdung bei korrekter Entlueftung und Handhabung des Infusionsbestecks nahezu ausgeschlossen. Dennoch wird den Betreibern solcher Medizinprodukte empfohlen, den Luftsensor im Akkubetrieb zu ueberpruefen, einen Sicherheitsaufkleber anzubringen und bei allen Geraeten, die aelter als 10 Jahre sind, einen Austausch des elektronischen Bauteils, das den Fehler verursachen koennte, vorzunehmen. Vermutlich auch aufgrund von möglichen Lieferengpaessen bei den entsprechenden Austauschteilen, bietet der Hersteller alternativ den Rueckkauf der Geraete in Verbindung mit dem Kauf von neuen Infusionspumpen an.
Weitere Informationen: B.Braun - Service-Nr.: 0800 / 2272825


Kolloquium "Sicherheit der Medizintechnik im Krankenhaus":
Patienten und Personal vor Risiken schuetzen

Die Gesundheitsrisiken der High-Tech-Medizin im Krankenhaus fuer Patienten und Personal wollen Experten der Internationalen Vereinigung fuer Soziale Sicherheit (IVSS) am 4. und 5. Oktober 2000 im Kongresszentrum der Dortmunder Westfalenhallen auf dem Kolloquium "Sicherheit im Gesundheitsdienst - Medizintechnik, Strahlung, Elektrizitaet" behandeln. Wir werden teilnehmen und berichten (Info: Tel: 0221/3778-225, colloquium@bgfue.de).


Durchfuehrung von Messtechnischen Kontrollen (MTK):
Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Der Dachverband Medizinische Technik hat in einem Schreiben an das Bundesministerium fuer Gesundheit (BMG) einige Probleme bei der Umsetzung der Messtechnischen Kontrollen in die Praxis aufgegriffen. Beispielsweise ob es nicht Intreressenskonflikte aufwirft, wenn die zustaendigen Behoerden (Landesaemter fuer Mess- und Eichwesen, Landeseichdirektionen etc.) einerseits Personen, die MTK´s durchfuehren, kontrollieren und andererseits zu diesen in Konkurrenz treten, weil sie ebenfalls Anbieter der Dienstleistung "MTK" sind. Das Antwortschreiben des BMG (AZ 117-4560002-01) enthielt explizit keine Stellungnahme zu diesem Punkt. Das BMG empfiehlt, sich bei allen speziellen Fragen direkt an die zustaendige Behoerde des Bundeslandes zu wenden, in dem die Frage aufgetreten sei (Adressen der zust. Behoerden finden Sie unter http://www.eichamt.de).


Richtigkeitskontrolle von Blutzuckermessgeraeten:
Die suessen Schaetzchen muessen regelmaessig getestet werden

Auch einfache Blutzuckermessgeraete, mit welchen auf einer Station, in einer Ambulanz etc. mit Teststreifen Glukose im Kapillarblut analysiert wird, unterliegen den Bestimmungen des Eichrechts (Eichordnung und RiliBÄK). Danach werden zwar keine Praezisionskontrollen oder Teilnahmen an Ringversuchen verlangt, es sind jedoch in erne Richtigkeitskontrollen durchzufuehren. Welches Kontrollmaterial dabei zu verwenden ist, wie oft die Kontrollen durchzufuehren sind und wie die Dokumentation und Bewertung der Ergebnisse zu erfolgen hat, sind in einem Merkblatt des Berliner Landesamtes fuer das Mess- und Eichwesen praxisnah zusammengefasst. Das Merkblatt steht fuer Sie unter Fax-Nr. 06409 / 8222823 ("Forum Krankenhaus") zum Abruf bereit.


Nicht vergessen! Bundesfachkongress "fbmt 2000" vom 18.06. - 20.06.2000 in Wuerzburg
"Medizintechnik auf dem Weg ins ditte Jahrtausend" so lautet das Motto der diesjaehrigen fbmt-Jahrestagung in Wuerzburg. Die Tagung wird erstmalig als Bundesfachkongress mit einem umfassenden Angebot von 41 Vortraegen, 4 Fortbildungslehrgaengen und einer grossen Industrieausstellung stattfinden. AMD beteiligt sich aktiv mit zwei Vortraegen "Arbeitssicherheit im Krankenhaus" (R7, Weipert) und "Internetrecherche und E-commerce fuer den Medizintechniker" (P7, Spier) sowie mit einem Stand (7 B) auf der Industrieausstellung. Besuchen Sie auch die Vortraege "Erkenntnisse aus dem Y2K-Problem" (R1, Kindler), Wirtschaftliche Umsetzung der MPBetreibV (R2, Pieper) und "Stand der Umsetzung und Handlungsbedarf zum MPG" (R3, Menke). Information und Anmeldung: http://www.fbmt.de, Tel: 0641 / 99-45009 oder Email: tagungsbuero@fbmt.de



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