Inhalt der Ausgabe Nr. 5 / 2000:
1. VDE 0751 - Wer die Qual hat, hat noch lange nicht die Wahl
2. KV stellt schwerwiegende Fehler bei Ultraschalluntersuchung
fest
3. Fehler bei Infusionspumpen - Sicherheitshinweise beachten!
4. Sicherheit im Krankenhaus - Patienten und Personal vor
Risiken schuetzen
5. Messtechnische Kontrollen - wer kontrolliert die
Kontrolleure?
6. Richtigkeitskontrolle von Blutzuckermessgeraeten
7. Nicht vergessen! Jahrestagung "fbmt 2000" vom
18.06. - 20.06.2000
Wiederkehrende Ueberpruefungen von Medizinprodukten nach DIN
VDE 0751:
Wer die Qual hat, hat noch lange nicht die Wahl
Die Pflicht zur wiederkehrenden, sicherheitstechnischen
Ueberpruefung von Medizinprodukten geht sowohl auf die Betreiberverordnung (§§
2 (8) und 6 MPBetreibV) als auch auf die Unfallverhuetungsvorschriften
zurueck. Fuer Medizinprodukte ist hier in Verbindung mit der MPBetreibV
besonders die Unfallverhuetungsvorschrift BGV A3 (VBG 4) zu beachten, nach
der alle elektrisch betriebenen Betriebsmittel (also auch
Medizinprodukte) wiederkehrend zu ueberpruefen sind. Die neue DIN VDE 0751
(Entwurf) regelt u.a. den Pruefumfang und die Dokumentation; die
BGV A3 (VBG 4)
enthaelt Empfehlungen fuer Prueffristen. Diese sind i.d.R. nicht wie
bei den "Sicherheitstechnischen Kontrollen" (§ 6 MPBetreibV)
durch den Hersteller oder per Verordnung festgelegt, der Betreiber entscheidet
vielmehr eigenverantwortlich ueber die Intervalle und sollte diese in
Abhaengigkeit von Fehlerhaeufigkeit, Nutzungsgrad, Einsatzbedingungen und
Geraetetyp festlegen. Hinweis: Auf einer Veranstaltung des AMBB (Protokoll siehe
http://www.ambb.de) wurde
deutlich, dass NICHT die DIN VDE 0701, sondern die umfangreichere DIN VDE 0751 fuer
VBG 4 - Pruefungen an medizinisch-technischen Geraeten die "Regel der
Technik" und somit Norm der Wahl ist (weitere Infos: Tel.: 030 / 264960-19).
Kassenaerztliche Vereinigung (KV) stellt Mängel bei
Ultraschallaufnahmen fest:
Aerzte geben kein gutes Bild ab
Bei einer Ueberpruefung ambulanter Ultraschallaufnahmen hat
die Berliner KV schwere Maengel festgestellt. Dabei wies etwa jede vierte
Sonographie "erhebliche oder schwerwiegende" Fehler auf, wie dem
"KV-Blatt" und einem Fernsehbericht der "Abendschau-Redaktion" (SFB) zu
entnehmen war. Da teilweise mit defekten Geraeten gearbeitet worden sei, wurde
AMD-Medizintechnik als bundesweit taetige Prueforganisation um
eine Stellungnahme gebeten (vgl. Bericht in der
"Abendschau" vom 03.05.00). Fachkreise (z.B. ZVEI, http://www.zvei.de)
fordern schon seit Jahren, dass regelmaessige Qualitaetskontrollen (z.B. MTK´s ,
Konstanzpruefungen) fuer Sonographiegeraete eingefuehrt werden sollen. Bisher sind
lediglich wiederkehrende Pruefungen nach BGV A3 (VBG 4) gesetzlich
vorgeschrieben. Diese dienen in erster Linie der Sicherheit der Anwender und
beinhalten keine Ueberpruefung der Bildqualitaet.
Alterungsprozess kann Fehler bei Infusionspumpen hervorrufen:
Kleine Ursache, grosse Wirkung - Sicherheitshinweise
beachten!
Bei Geraeten der Typen Infusomat secura 400, Infusomat secura
600 und Dropmat secura kann es aufgrund von Alterungsprozessen zum
Ausfall des Luftsensors kommen, der sich zunaechst nur im Akkubetrieb
bemerkbar macht. Nach Aussage des Herstellers B. Braun sei eine
Patientengefaehrdung bei korrekter Entlueftung und Handhabung des Infusionsbestecks
nahezu ausgeschlossen. Dennoch wird den Betreibern solcher
Medizinprodukte empfohlen, den Luftsensor im Akkubetrieb zu
ueberpruefen,
einen Sicherheitsaufkleber anzubringen und bei allen Geraeten, die
aelter als 10 Jahre sind, einen Austausch des elektronischen Bauteils, das
den Fehler verursachen koennte, vorzunehmen. Vermutlich auch aufgrund von
möglichen Lieferengpaessen bei den entsprechenden Austauschteilen,
bietet der Hersteller alternativ den Rueckkauf der Geraete in Verbindung
mit dem Kauf von neuen Infusionspumpen an.
Weitere Informationen: B.Braun - Service-Nr.: 0800 / 2272825
Kolloquium "Sicherheit der Medizintechnik im
Krankenhaus":
Patienten und Personal vor Risiken schuetzen
Die Gesundheitsrisiken der High-Tech-Medizin im Krankenhaus
fuer Patienten und Personal wollen Experten der Internationalen Vereinigung
fuer Soziale Sicherheit (IVSS) am 4. und 5. Oktober 2000 im Kongresszentrum
der Dortmunder Westfalenhallen auf dem Kolloquium "Sicherheit
im Gesundheitsdienst - Medizintechnik, Strahlung, Elektrizitaet"
behandeln. Wir werden teilnehmen und berichten (Info: Tel: 0221/3778-225,
colloquium@bgfue.de).
Durchfuehrung von Messtechnischen Kontrollen (MTK):
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Der Dachverband Medizinische Technik hat in einem Schreiben an
das Bundesministerium fuer Gesundheit (BMG) einige Probleme bei
der Umsetzung der Messtechnischen Kontrollen in die Praxis aufgegriffen.
Beispielsweise ob es nicht Intreressenskonflikte aufwirft, wenn die zustaendigen
Behoerden (Landesaemter fuer Mess- und Eichwesen, Landeseichdirektionen
etc.) einerseits Personen, die MTK´s durchfuehren, kontrollieren
und andererseits zu diesen in Konkurrenz treten, weil sie ebenfalls Anbieter
der Dienstleistung "MTK" sind. Das Antwortschreiben des
BMG (AZ 117-4560002-01) enthielt explizit keine Stellungnahme zu diesem Punkt. Das BMG
empfiehlt, sich bei allen speziellen Fragen direkt an die zustaendige
Behoerde des Bundeslandes zu wenden, in dem die Frage aufgetreten
sei
(Adressen der zust. Behoerden finden Sie unter http://www.eichamt.de).
Richtigkeitskontrolle von Blutzuckermessgeraeten:
Die suessen Schaetzchen muessen regelmaessig getestet
werden
Auch einfache Blutzuckermessgeraete, mit welchen auf einer
Station, in einer Ambulanz etc. mit Teststreifen Glukose im Kapillarblut
analysiert wird, unterliegen den Bestimmungen des Eichrechts (Eichordnung und
RiliBÄK). Danach werden zwar keine Praezisionskontrollen oder Teilnahmen
an Ringversuchen verlangt, es sind jedoch in erne Richtigkeitskontrollen
durchzufuehren. Welches Kontrollmaterial dabei zu verwenden
ist, wie oft die Kontrollen durchzufuehren sind und wie die Dokumentation und
Bewertung der Ergebnisse zu erfolgen hat, sind in einem Merkblatt des
Berliner Landesamtes fuer das Mess- und Eichwesen praxisnah zusammengefasst. Das
Merkblatt steht fuer Sie unter Fax-Nr. 06409 / 8222823 ("Forum
Krankenhaus") zum Abruf bereit.
Nicht vergessen! Bundesfachkongress "fbmt 2000" vom
18.06. - 20.06.2000 in Wuerzburg
"Medizintechnik auf dem Weg ins ditte Jahrtausend"
so lautet das Motto der diesjaehrigen fbmt-Jahrestagung in
Wuerzburg. Die Tagung wird
erstmalig als Bundesfachkongress mit einem umfassenden Angebot von 41
Vortraegen, 4 Fortbildungslehrgaengen und einer grossen Industrieausstellung
stattfinden. AMD beteiligt sich aktiv mit zwei Vortraegen
"Arbeitssicherheit im Krankenhaus" (R7, Weipert) und "Internetrecherche
und E-commerce fuer den Medizintechniker" (P7, Spier) sowie mit einem Stand (7 B)
auf der Industrieausstellung. Besuchen Sie auch die Vortraege
"Erkenntnisse aus dem Y2K-Problem" (R1, Kindler), Wirtschaftliche Umsetzung der
MPBetreibV (R2, Pieper) und "Stand der Umsetzung und Handlungsbedarf zum
MPG" (R3, Menke). Information und Anmeldung: http://www.fbmt.de,
Tel: 0641 / 99-45009 oder Email: tagungsbuero@fbmt.de
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