In der Ausgabe 06/00 der AMDlichen Mitteilungen (Archiv: www.amd-gmbh.de/archiv.htm)
haben wir bereits ueber fuenfzehn gemeldete
"Vorkommnisse mit Todesfolge" nach Unfaellen mit
Pflegebetten berichtet. Es kam noch schlimmer: Im Oktober
2000 haben sich nun zwei weitere Todesfaelle nach Braenden
von Pflegebetten ereignet. Als deren Ursache wird nach
bisher unbestaetigten Zeitungsberichten wieder das
Antriebssystem vermutet. Wir empfehlen nun allen Betreibern
von Pflegebetten aktiv zu werden, Pflegebetten ueberpruefen
zu lassen und die betroffenen Hersteller aufzufordern,
unverzueglich alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen,
um Unfaelle insbesondere mit Todesfolge zu verhindern.
Zu diesem Thema gibt es eine Folgeinformation, die Sie hier
finden
In der 43. KW trat bei einem routinemaessigem Wechsel einer
Sauerstoffflasche in einem Rettungswagen ein beissendes,
augenreizendes Gas aus. Das Gas fuehrte bei dem betroffenen
Personal sowohl zu Schluckbeschwerden als auch zu Reizungen
der Schleimhaeute und der Augen. Der Geruch des Gases
aehnelte angeblich dem von Chlorgas. Offensichtlich wurde
der medizinische Sauerstoff mit dem bislang unbekannten Gas
verunreinigt. Die zuständige Polizeiinspektion in Bad
Kissingen hat der Redaktionsleitung auf Anfrage mitgeteilt,
dass nach anfänglichem Verdacht inzwischen ausgeschlossen
wird, dass die Verunreinigung beim Befüllen der Flaschen
durch den Hersteller verursacht wurde. Die Untersuchungen
konzentrieren sich nun auf die Handhabung im Rettungsdienst.
Wir bitten um Mitteilung an die Redaktion, sofern Ihnen ähnliche
Vorkommnisse dieser Art bekannt geworden sind.
(Tel.: 030/264960-19, Antonius Spier)
Im vergangenen Jahr haben einige zustaendige Landesbehoerden
eine "Allgemeinverfuegung" und damit ein
"Betriebsverbot" fuer Sauerstoffdruckminderer der
Baureihen WM 1102, WM 1500 und WM 1501 der Fa. Weinmann in
Hamburg ausgesprochen, sofern diese mit
CrNi-Stahl-Sinterfilter Typ WM 1537 bestueckt sind. Trotz
intensiver Bemuehungen der Fa. Weinmann und einiger
Landesbehoerden sind scheinbar immer noch nicht alle
Betreiber ueber moegliche Gefahren bei der Anwendung der
o.g. Produkte informiert. Insbesondere im niedergelassenen
Bereich, in Verbindung mit Ozontherapiegeraeten oder in
Notfallkoffern, "schlummern" nach unseren
Erkenntnissen Druckminderer, die noch nicht umgeruestet
sind.
AMDlicher
Sicherheitshinweis:
Bei den o.g. Sauerstoffdruckminderern ist unverzueglich eine
Umruestung bzw. der Austausch der fehlerhaften Sinterfilter
gegen Bronze-Sinterfilter Typ WM 6619 und Filterschraube Typ
WM 30905 mit Innensechskant zu veranlassen. Alle sonstigen Produkte der Fa. Weinmann sind
ausdruecklich nicht von der oben genannten "Allgemeinverfuegung"
betroffen!
Die diesjaehrige fbmt-Jahrestagung "Medizintechnik auf
dem Weg ins dritte Jahrtausend" war nach Angaben des
Verbandes ein voller Erfolg. (Tagungsband 2000 zum
Sonderpreis: www.amd-gmbh.de/shop)
Um die Aufbruchstimmung und die Oeffnung hin zu einem
bundesweiten Fachverband mit weltweiten Kooperationen zu
verdeutlichen, wird im naechsten Jahr ebenfalls in Wuerzburg
ein Bundesfachkongress mit Industrieausstellung unter dem
Motto "Technologien - Partnerschaften - Praktische
Loesungen" stattfinden. Als Termin steht nun der 17.
bis 20. Juni 2001 fest. (Kongressprogramm: www.fbmt.de)
Seit dem 01. April 2000 ist die harmonisierte Norm DIN EN
61223-2-6 zu Konstanzpruefungen an Computertomographie
allein verbindlich. Wie die "behoerdlich
bestimmten" Roentgensachverstaendigen der AMD GmbH
berichten, gibt es in Fachkreisen Diskussionen um die
Vergleichbarkeit mit den Messwerten der Abnahmepruefungen.
Ausserdem sei die erforderliche Beschaffung eines neuen
Pruefphantoms zur halbjaehrlichen Dosismessung
kostenintensiv, ohne jedoch einen relevanten
Informationsgewinn bzw. einer Verbesserung des
Strahlenschutzes im Vergleich zur bisherigen Pruefmethode
nach DIN 6868-6 zu erzielen. Der Laenderausschuss
Roentgenverordnung hat daher folgendes beschlossen: Fuer
Konstanzpruefungen an CT-Einrichtungen, die vor de 01.
April 2000 betrieben wurden, kann weiterhin nach der
zurueckgezogenen DIN 6868-6 verfahren werden. Bei
Inbetriebnahme nach diesem Stichtag muss die
Konstanzpruefung nach den Vorgaben der DIN EN 61223-2-6 mit
den dort angegebenen Messmitteln erfolgen.
Für das Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika kann nun
die EG-Richtlinie 98/79/EG parallel zum bisherigen
nationalen Recht angewendet werden. Die Umsetzung in das
Medizinproduktegesetz (MPG) wird mit dem Zweiten
Aenderungsgesetz zum MPG voraussichtlich bis Juli 2001
erfolgen. Die Ueberwachung obliegt bis auf weitere den
nach dem Arzneimittelgesetz und der Medizingeraeteverordnung
zuständigen Behoerden. Der Text der Bekanntmachung kann ab
dem 17.11.00 unter Fax 06409 / 822-2848 abgerufen werden.
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