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Medizinprodukte-Newsletter Nr. 7 / 2001
Inhalt der Ausgabe Nr. 7/2001 (Oktober):
1. Die neue DIN VDE 0751-1 ist seit 1. Oktober
gueltig
2. Sachverstaendigenanhoerung zum 2.
MPG-Aenderungsgesetz
3. Kompetenzzentrum
fuer Medizintechnik durch UMTS finanziert
4. Neue Empfehlung zur Hygiene bei Wiederaufbereitung von Medizinprodukten
5. Sicherheitsplan
fuer Medizinprodukte: Ihr "Senf" ist gefragt
6. Wuerzburger Medizintechnik-Kongress:
Tagungsbaende noch erhaeltlich
7. Pflegequalitaetssicherungsgesetz
(PQsG) tritt am 1. Januar 2002 in Kraft
8. Abverkaufsfrist abgelaufen:
Muessen Medizinprodukte ohne CE-Zeichen
verschrottet werden?
9. Suche nach Hersteller- und Lieferantenadressen
ueber
www.medizintechnikportal.de
10. Anzeige: Saubere Luft am Arbeitsplatz
DIN VDE 0751-1 ist seit 1. Oktober
gueltig:
Ueberpruefung von medizinischen elektrischen Geraeten neu
geregelt
Die neue DIN VDE 0751-1 "Wiederholungspruefungen und Pruefungen vor der
Inbetriebnahme von medizinischen elektrischen Geraeten und Systemen -
Allgemeine Festlegungen" ist seit dem 1. Oktober 2001 in Kraft. Im Hinblick
auf die Harmonisierung des europaeischen Normenwesens und um die bisher
geltende Norm an den tatsaechlichen Stand der Technik bei Medizinprodukten
anzupassen, wurde diese vollstaendige Ueberarbeitung erforderlich. Es sind
hierin neue Messverfahren (z.B. Differenzstrom-Verfahren) beschrieben und
die wesentlichen Angaben enthalten, mit denen nahezu alle medizinisch
elektrischen Geraete oder Systeme - ob ortsfest installiert,
ortsveraenderlich
aufgestellt, in Betrieb befindlich oder aber auch nicht isoliert
aufgestellt - wiederkehrend (z.B. "BGV A3-Pruefungen") und vor Inbetriebnahme
("erstgemessene Werte") ueberprueft werden koennen. Es empfiehlt sich
ausdruecklich, diese Norm ab sofort anzuwenden. Eine ausfuehrliche
Erlaeuterung
zu Messverfahren, Qualifikationsvoraussetzung des Pruefers, Prueffristen,
Pruefumfang und die Position dieser Norm im Rechtssystem aus berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Medizinprodukterecht
koennen Sie
in der naechsten Ausgabe 6/2001 der mt-medizintechnik (Organ des
fbmt, TUEV-Verlag, http://www.tuev-verlag.de/ProduktVerz/9658.htm)
nachlesen.
Gerne steht Ihnen auch AMD-Medizintechnik fuer Fragen (z.B.
Inhouse-Seminare) zur Verfuegung (Tel:
030/264960-19, Herr Spier).
2. Aenderungsgesetz zum MPG:
Mit Praesident Putin im Bundestag
Am 25. September 2001 hat die Anhoerung fuer das 2. Aenderungsgesetz zum MPG im
Ausschuss fuer Gesundheit stattgefunden. Die Redaktion der "AMDlichen
Mitteilungen" war angemeldet, konnte aber wegen des gleichzeitigen
Putin-Besuchs im Bundestag an der eigentlich oeffentlichen Veranstaltung
nicht teilnehmen. Nach der nun anstehenden 2. und 3. Lesung im Bundestag
muss noch der Bundesrat dem 2. Aenderungsgesetz zustimmen. Unterschiedliche
Auffassungen bestehen zwischen Bund und Laendern vor allem hinsichtlich der
Eigenherstellung ("Inhaus-Produkte"), Marktueberwachung, Aufbereitung und
Akkreditierung medizinischer Laboratorien. Bei diesen umstrittenen Themen
wird informell und offiziell nach tragfaehigen Kompromissen gesucht. Aspekte
der Umsetzung in der Praxis duerften dabei allerdings weiterhin leider nur
eine untergeordnete Rolle spielen. Derzeit kann noch davon ausgegangen
werden, dass das 2. Aenderungsgesetz am 1. Januar 2002 in Kraft treten wird.
In dessen Folge muss bis Mitte naechsten Jahres mit umfangreichen
Aenderungen
in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung gerechnet werden.
Neues Projekt der "Gesundheitsinitiative Schleswig-Holstein":
Kompetenzzentrum fuer Medizintechnik durch UMTS finanziert
Die Bundesregierung stellt knapp 20 Millionen DM fuer den Ausbau eines
Kompetenzzentrums fuer Medizintechnik in Schleswig-Holstein zur
Verfuegung.
Das Geld stammt aus dem Erloes der UMTS-Lizenzversteigerung im vergangenen
Jahr. Am 7. November 2001 soll das Projekt mit der Gruendung der CEMET GmbH
in Luebeck offiziell gestartet werden. Im Projekt soll die Medizinische
Universitaet Luebeck, die Kieler Universitaet und die Fachhochschule
Luebeck mit fuenf schleswig-holsteinischen Medizintechnikfirmen zusammenarbeiten. Ziel
sei es, den "Operationssaal des Jahres 2010" zu entwickeln, der mit
modernster Technologie ausgestattet ist.
Neue Empfehlung von RKI und BfArM:
Hygieneanforderungen bei der Aufbereitung von
Medizinprodukten
Die Kommission fuer Krankenhaushygiene und Infektionspraevention beim
Robert-Koch-Institut (RKI) und das Bundesinstitut fuer Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) haben eine Empfehlung erarbeitet, welche nach
Veroeffentlichung im Bundesgesundheitsblatt im November 2001 die
entsprechende Anlage zu Ziffer 7 der Richtlinie fuer Krankenhaushygiene und
Infektionspraevention ersetzt. Die Kommission behaelt sich vor,
fuer spezielle
Anwendungsgebiete wie die Dialyse auf weitere Empfehlungen
einschlaegiger
Fachgesellschaften zu verweisen. Fuer jedes Medizinprodukt ist vor der
Aufbereitung eine Risikobewertung und Einstufung vorzunehmen. Es ist u.a.
schriftlich festzulegen, ob, wie oft und mit welchen Verfahren ein
Medizinprodukt aufbereitet werden soll. Dabei koennen Medizinprodukte nach
der Art der Anwendung / des Kontaktes mit Gewebe in unkritische (intakte
Haut), semikritische (Schleimhaut oder kranke veraenderte Haut) und kritische
Medizinprodukte (Blut, Blutprodukte, innere Gewebe und Organe, Wunden,
sterile Arzneimittel) eingestuft werden.
Den Link zum vollstaendigen Text der Empfehlung finden Sie im Medizintechnikportal unter
www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm#Verordnungen oder direkt beim Robert
Koch Institut unter www.rki.de.
Sicherheitsplan fuer Medizinprodukte:
Ihr "Senf" zum Entwurf ist gefragt
Die Entwurfsfassung der "Verordnung ueber die Erfassung, Bewertung und Abwehr
von Risiken bei Medizinprodukten" wurde anlaesslich der Sitzung des
Arbeitskreises Medizintechnik Berlin-Brandenburg (AMBB) am 20. September in
Berlin diskutiert. Vom Sachverstaendigen Dr. Obermayer aus Erlangen wurde
u.a. angeregt, die Meldepflichten der Einrichtungen besser in der
Betreiberverordnung zu regeln. Stattdessen wird erwaegt, den Paragraphen 3
"Meldung von Vorkommnissen" ersatzlos aus der Betreiberverordnung zu
streichen. Problematisch kann auch die direkte Meldung von Vorkommnissen
durch Anwender sein. Als Folge der zusaetzlichen Verordnung werden vermutlich
Veraenderungen bei Dienstanweisungen und Medizinproduktebuechern notwendig
werden. Den Entwurf finden Sie im Medizintechnikportal unter www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm#Verordnungen. Eine Stellungnahme des
"Sachverstaendigenbueros fuer Medizintechnik Kindler" ist auf der Internetseite
www.ambb.de/autoren/kindler/kindler_1.htm zu finden. Teilen Sie Ihre
Anmerkungen und Anregungen zu dem Entwurf bitte direkt dem AMBB mit. Das
Thema soll bei der naechsten Sitzung des AMBB am 15. November 2001 nochmals
diskutiert und eine gemeinsame Stellungnahme aus Sicht der Krankenhauspraxis
abgegeben werden.
Wuerzburger Medizintechnik-Kongress:
Tagungsbaende noch erhaeltlich
Im AMD-Fachbuchshop (www.amd-gmbh.de/shop) oder direkt beim Verlag
MediVision (Adresse s.u. im Impressum) sind noch Tagungsbaende 2001 zum Preis
von 100,- DM erhaeltlich (Sonderpreis fuer Mitglieder des fbmt 80,- DM,
fuer
Studenten 70,- DM). Zu einem besonderen Paketpreis von 140,- DM
koennen die Baende der letzten beiden Wuerzburger Tagungen 2000 und 2001 auch zusammen
erworben werden.
AMDlicher Tipp: Den naechsten Tagungsband erhalten Sie vom 2. bis 4. Juni
2002 (Termin vormerken!) direkt als Teilnehmer beim Wuerzburger Medizintechnik-Kongress (Information/Anmeldung:
tagungsbuero@fbmt.de).
PQsG tritt am 1. Januar 2002 in Kraft:
Qualitaet macht auch vor der Pflege nicht halt
Das neue Pflegequalitaetssicherungsgesetz (PQsG) wird voraussichtlich am 1.
Januar 2002 in Kraft treten. Kernpunkte des Gesetzes sind die Sicherung und
die Weiterentwicklung der Pflegequalitaet und die Staerkung der Verbraucherrechte.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Jedes Pflegeheim und jeder Pflegedienst wird verpflichtet, ein
umfassendes, einrichtungsinternes Qualitaetsmanagement
einzufuehren.
- Unabhaengige Sachverstaendige muessen in regelmaeßigen
Abstaenden die Qualitaet der Einrichtung nachpruefen.
- Fuer jedes Heim muessen Leistungs- und Qualitaetsvereinbarungen und auf
Landesebene Personalrichtwertvereinbarungen getroffen werden.
- Durch verstaerkte Beratung und Information koennen die
Pflegebeduerftigen und ihre Angehoerigen ihre Rechte wirksamer wahrnehmen.
- Im stationaeren Bereich wird die Zusammenarbeit zwischen den Medizinischen
Diensten der Krankenkassen und der staatlichen Heimaufsicht verbessert.
Weitere Informationen www.bmgesundheit.de und
www.bpa.de. Hinweise zur
praktischen Umsetzung und Hintergrundinformationen geben Ihnen:
TUEV Arbeit und Gesundheit, Ansprechpartner: Claudia Schwill, 0221-65035-362,
schwill@de.tuv.com und Ulrike Ackermann, 0221-806-2734,
ackermu@de.tuv.com.
Klarstellung zur "Abverkaufsfrist" 30. Juni 2001:
Muessen neue Medizinprodukte ohne CE-Zeichen verschrottet
werden?
Medizinprodukte, die bis zum 14. Juni 1998 rechtmaeßig ohne CE-Zeichen
erstmalig in Verkehr gebracht und vor dem 30. Juni 2001 in Betrieb genommen
wurden, koennen auch nach dem 30. Juni 2001 weiter abgegeben sowie betrieben
und angewendet werden. Die den Betrieb und die Anwendung betreffenden
Anforderungen des MPG und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
muessen selbstverstaendlich erfuellt sein. Bedingung ist auch, dass die Produkte nicht
neu aufbereitet oder wesentlich veraendert wurden. Die Abgabe und die
Inbetriebnahme neuer, bereits erstmalig in Verkehr gebrachter, jedoch noch
nicht in Betrieb genommener Medizinprodukte ohne CE-Zeichen ist seit dem 30.
Juni 2001 nicht mehr zulaessig. Ein Inverkehrbringen liegt nicht vor bei der
Abgabe eines gebrauchten oder bereits in Betrieb genommenen Medizinprodukts
an einen Anwender, auch wenn das Produkt zum Zwecke einer erneuten
Verwendung ueberprueft, gewartet und ggf. repariert wird, ohne aber in einen
insgesamt neuwertigen Zustand versetzt (als neu aufbereitet) oder wesentlich
veraendert zu werden. Medizinprodukte, die bspw. in einem Krankenhaus dem
Endanwender zur Verfuegung stehen, aber noch nicht angewendet wurden, gelten
als bereits in Betrieb genommen und koennen weiter verwendet werden. Neue
Medizinprodukte ohne CE-Zeichen, die bspw. bei einem Fachhaendler zum Verkauf
auf Lager stehen, duerfen nicht mehr verkauft werden. Das sollte insbesondere
auch der Einkaeufer beachten, weil es verboten ist, diese Produkte zu
betreiben. Diese Rechtsauffassung ist nicht unumstritten, eine entsprechende
Klarstellung ist im 2. MPG-Aenderungsgesetz vorgesehen. (Quelle:
BWKG-Mitteilungen Nr. 295/2001, www.bwkg.de)
Suche nach Hersteller und Lieferanten-Adressen vereinfacht:
Medizintechnikportal.de kooperiert mit dem Seibt-Verlag
Seit Anfang September haben Sie nun auch direkt von der homepage
www.medizintechnikportal.de die
Moeglichkeit, online
nach Hersteller- und Lieferanten-Adressen zu suchen. Durch die Eingabe eines Suchbegriffes und
Bestaetigen mit "Enter" wird in dem umfangreichen Datenbestand des
Seibt-Medizintechnik-Kataloges nach Uebereinstimmungen gesucht. Sollte
diese Abfrage aus irgendwelchen Gruenden nicht erfolgreich sein, so haben Sie als
Kunde der AMD GmbH jederzeit die Moeglichkeit, ueber www.medizintechnikportal.de/sachrat.htm eine kostenfreie Suchanfrage an die
Sachverstaendigen der AMD-Medizintechnik zu erstellen. Dieser neue Service
ist Teil eines umfangreichen Projektes zum Ausbau von "Medizintechnikportal.de", das zur MEDICA vom 21.-24.11.2001 vorgestellt
wird (Termin vormerken!).
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Im Zuge der Neuorientierung der "Arbeitsplatz-Gefaehrdungs-Analysen" wurde
auch in Deutschland die atembare Raumluft am Arbeitsplatz mit einbezogen.
Ziel ist es, die stetig steigende Zahl von Atemwegserkrankungen, welche
haeufig durch eine zu hohe Schadstoffbelastung in der Raumluft verursacht
wird, zu verhindern. Abhilfe schafft eine gute Luftreinhaltung mit
dem CASADRON Luftfiltersystem. Durch dieses System steht auf Dauer eine gute,
gesundheitlich vertraegliche Atemluft zur Verfuegung. Bei einem geringen
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AMD TÜV-Medizintechnik, Antonius Spier (Redaktionsleitung)
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Internet: http://www.amd-gmbh.de;
E-mail: a.spier@amd-gmbh.de
MediVision GmbH, Wolfgang Menke
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