Inhalt der Ausgabe Nr. 8 / 2000:
1. Medizintechnikportal:
Per Mausklick in die Welt der Medizintechnik
2. Es
weihnachtet sehr: Literatur fuer besinnliche Tage zum
Sonderpreis
3. Nichts
bleibt wie es ist: MPG nebst Verordnungen aendern sich
4. Auf
jeden Topf passt ein Deckel: Kombination von
Medizinprodukten
5. Todesfaelle
nach Braenden von Pflegebetten der Kassen (Fortsetzung)
6. Pfegebetten:
Europaeischer Normenkrieg geht weiter
Medizintechnikportal
der Fachoeffentlichkeit vorgestellt:
Per Mausklick in die Welt der Medizintechnik
Schnelle und aktuelle Informationen sind insbesondere in so
sensiblen Bereichen wie die der Medizintechnik unabdingbar,
um Kosteneffizienz und eine zeitgemaesse Sicherheit zu
gewaehrleisten. Deswegen hat AMD rechtzeitig zur MEDICA 2000
ein neues Internet-Portal der Oeffentlichkeit vorgestellt.
Unter www.medizintechnikportal.de
koennen Medizintechniker, Krankenhausbetreiber, Hersteller
und Anwender von Medizinprodukten sich rund um das Thema
Medizin- und Roentgentechnik informieren, miteinander
kommunizieren und sich durch Sachverstaendige beraten
lassen. Auch dieser Newsletter und Fachbuchbestellungen sind
ab sofort ueber das Medizintechnikportal abrufbar.
Interessiert? Schauen Sie einfach mal rein. Sie sind
herzlich willkommen! (www.medizintechnikportal.de)
Literatur
fuer besinnliche Tage zum Sonderpreis:
Bis zum 15.01.2001: Rabattgesetz im freien Fall
Wir wuenschen allen Kunden, Geschaeftspartnern und
Abonnenten der AMDlichen Mitteilungen ein besinnliches
Weihnachtsfest und das Allerbeste fuer das naechste
Jahrtausend. Zum Dank fuer die konstruktive Zusammenarbeit
haben wir uns entschlossen, das Rabattgesetz, das ohnehin in
Kuerze fallen soll, grosszuegig auszulegen. Sie erhalten
exklusiv nur in unserem Internet-Shop- www.medizintechnikportal.de/shop
-bis zum 15.01.2001 das Fachbuch "Anwender- und
Betreiberpflichten fuer Medizinprodukte" zum
Sonderpreis von 15,00 (bisher 24,80 DM).
Zweiter
Referentenentwurf zum Zweiten MPG-Aenderungsgesetz:
Nichts bleibt so wie es ist: MPG nebst Verordnungen
aendern sich
Seit dem 20. November liegt den zustaendigen Landesbehoerden
ein ueberarbeiteter Referentenentwurf zum Zweiten
MPG-Aenderungsgesetz zur Stellungnahme vor. Die
"Einspruchsfrist" endet -wie schon oft knapp
bemessen- bereits am 22.12.2000. Somit kann weiterhin damit
gerechnet werden, dass das 2. MPG-AendG im Sommer 2001 mit
allen Konsequenzen fuer Krankenhausbetreiber,
Medizintechniker, Anwender etc. in Kraft tritt. Dadurch wird
u.a. auch eine Aenderung der Medizinprodukte-Verordnung
erforderlich, die zeitgleich in Kraft treten soll.
Wesentliche Neuerungen gegenueber dem ersten Entwurf:
Regelungen zur Aufbereitung von Sterilprodukten, zur
Zulaessigkeit von Sonderzeichen auf Medizinprodukten, zu
In-vitro-Diagnostika und weitreichende
Verordnungsermaechtigungen, die u.a. auch die Instandhaltung
von Medizinprodukten betreffen. Zum Originaltext: www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm.
AMBB
nimmt sich dem Problem "Geraetekombination" an:
Auf jeden Topf passt ein Deckel: Wie koennen
Medizinprodukte kombiniert werden?
Der Arbeitskreis Medizintechnik Berlin-Brandenburg (AMBB)
hat sich auf Anregung von Herrn Dr. Killus (Uniklinik
Leipzig) in seiner 15. Sitzung mit Zertifizierungsproblemen
von Geraetekombinationen am Beispiel von
Video-Endoskopie-Tuermen beschaeftigt. Es wurde der Versuch
unternommen Kernaussagen und Vorschlaege zu erarbeiten, mit
denen die Medizintechnik-Kollegen praktisch arbeiten koennen,
ohne "rechtliche Repressalien" befuerchten zu
muessen. Ein Protokoll der Veranstaltung wird in Kuerze auf
den Internet-Seiten www.ambb.de
veroeffentlicht. Bei konkreten Fragen zu dieser Thematik
oder anderen Problemsituationen steht Ihnen auch der sog.
SachverstaendigenRat unter www.medizintechnikportal.de/sachrat.htm
zur Verfuegung.
Unfaelle
mit Pflegebetten der Kassen:
Weitere Todesfaelle durch Braende (Fortsetzung)
Unsere zwischenzeitliche Recherche bei Krankenkasse und
Kriminalpolizei hat folgendes ergeben: Bei einem Zimmerbrand
in Albstadt-Ebingen ist eine 78jaehrige Frau an den Folgen
einer Rauchgasvergiftung gestorben. Hier wurde zunaechst
vermutet, dass ein Defekt am elektrischen Antrieb der
Bettautomatik das Feuer verursacht hat. ach inzwischen
vorliegenden kriminaltechnischen Untersuchungen duerfte die
Patientin jedoch selbst den Brand ausgeloest haben. In
Oeschelbronn kam eine 80 Jahre alte Frau in den Flammen
eines Zimmerbrandes ums Leben, als deren Ursache ein Defekt
am Bett vermutet wird. Hier wurde ein neues Bett vom Typ
365/6 der Firma EC von der Pflegekasse mit einem Leihvertrag
ab August 1998 zur Verfuegung gestellt. Das Bett hatte nach
Auskunft der Kasse eine CE-Kennzeichnung und eine
Kassenzulassung/Hilfsmittelpositionsnummer. Die
staatsanwaltlichen Ermittlungen sind noch nicht
abgeschlossen. Nach Auffassung des zustaendigen
Kostentraegers sind Pflegekassen keine Betreiber im Sinne
der Betreiberverordnung. Es war der Pflegekasse bereits
vorher ein aehnlicher Fall bekannt geworden. Der
entsprechende Bettentyp wurde danach bei den
Genehmigungsantraegen ausgespart. Eine Information der
betroffenen Versicherten bzw. deren Familien ueber moegliche
Risiken und Gegenmassnahmen fand allerdings nicht statt. Um
kuenftig noch schneller darueber Auskunft geben zu koennen,
wo sich welche Hilfsmittel zu jedem Zeitpunkt genau
befinden, arbeitet die Kasse derzeit an der Einfuehrung
einer neuen Software.
AMDliche Anmerkung:
Die rechtliche Situation ist beim Einsatz von
Medizinprodukten der Krankenkassen und anderen
Kostentraegern derzeit nicht verbindlich geregelt. Die
Justitiare der Spitzenverbaende der gesetzlichen
Krankenkassen stellen u.a. darauf ab, dass MPG und
Betreiberverordnung nicht bei Geraeten Anwendung finden,
welche im haeuslichen Bereich eingesetzt werden, ohne dass
Arbeitnehmer beschaeftigt werden. Ein den Auffassungen des
Bundesministeriums fuer Gesundheit als nahestehend geltender
Jurist sieht dagegen die Kostentraeger unter bestimmten
Voraussetzungen als Betreiber, wenn sie die rechtliche
Sachherrschaft ueber ein Produkt haben, die nicht unbedingt
mit der tatsaechlichen Sachherrschaft uebereinstimmen muss
(Baumann, MPJ, 1999, Heft 1, Seite 3ff). Tatsache ist aber,
dass aufgrund der unklaren Situation teilweise die sonst
ueblichen Betreibermassnahmen wie sicherheitstechnische
Pruefungen etc. nicht durchgefuehrt werden. Die Kassen
versuchen seit einiger Zeit immer mehr, ihre Pflichten im
Rahmen von pauschalen Regelungen auf die Vertragspartner
"abzuwaelzen". Allerdings muss mehr als fraglich
gelten, ob alle zugelassenen Leistungserbringer wie
Orthopaediehandwerker und Rehamechaniker als hinreichend
elektrotechnisch kompetent fuer Inbetriebnahme und
Wiedereinsatz von motorbetriebenen Pflegebetten gelten
koennen. Das anstehende Zweite Aenderungsgesetz zum MPG
boete eine gute Gelegenheit, die offenkundige Rechtsluecke
endlich zu schliessen und die Pflichten der Kostentraeger
zweifelsfrei in den Vorschriften zu verankern. (Weitere
Meldungen zum Thema finden Sie in der Ausgabe Nr.7 und Nr.6
im Archiv unter www.medizintechnikportal.de/archiv.htm)
DIN
EN 1970 "Verstellbare Betten fuer behinderte
Menschen" veroeffentlicht:
Europaeischer Normenkrieg bei Pflegebetten in der
naechsten Runde
Die Europaerische Norm EN 1970:2000 hat inzwischen den
Status einer Deutschen Norm und liegt nun bei der Redaktion
vor. Deutschland hatte gegen die Ratifizierung votiert,
wurde jedoch bei CEN ueberstimmt. In einem nationalen
Vorwort werden die Sicherheitsbedenken erlaeutert und wird
die Anwendung der EN 60601-2-38/A1 Teil 2 fuer elektrisch
betriebene Krankenhausbetten empfohlen. Diese benennt
zusaetzliche Anforderungen fuer Betten, die ausserhalb
medizinisch genutzter Raeume angewendet werden.
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