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AMDliche Mitteilungen
Medizinprodukte-Newsletter Nr. 8 / 2000



Inhalt der Ausgabe Nr. 8 / 2000:

1. Medizintechnikportal: Per Mausklick in die Welt der Medizintechnik
2. Es weihnachtet sehr: Literatur fuer besinnliche Tage zum Sonderpreis
3. Nichts bleibt wie es ist: MPG nebst Verordnungen aendern sich
4. Auf jeden Topf passt ein Deckel: Kombination von Medizinprodukten
5. Todesfaelle nach Braenden von Pflegebetten der Kassen (Fortsetzung)
6. Pfegebetten: Europaeischer Normenkrieg geht weiter


Medizintechnikportal der Fachoeffentlichkeit vorgestellt:
Per Mausklick in die Welt der Medizintechnik

Schnelle und aktuelle Informationen sind insbesondere in so sensiblen Bereichen wie die der Medizintechnik unabdingbar, um Kosteneffizienz und eine zeitgemaesse Sicherheit zu gewaehrleisten. Deswegen hat AMD rechtzeitig zur MEDICA 2000 ein neues Internet-Portal der Oeffentlichkeit vorgestellt. Unter www.medizintechnikportal.de koennen Medizintechniker, Krankenhausbetreiber, Hersteller und Anwender von Medizinprodukten sich rund um das Thema Medizin- und Roentgentechnik informieren, miteinander kommunizieren und sich durch Sachverstaendige beraten lassen. Auch dieser Newsletter und Fachbuchbestellungen sind ab sofort ueber das Medizintechnikportal abrufbar. Interessiert? Schauen Sie einfach mal rein. Sie sind herzlich willkommen! (www.medizintechnikportal.de)


Literatur fuer besinnliche Tage zum Sonderpreis:
Bis zum 15.01.2001: Rabattgesetz im freien Fall

Wir wuenschen allen Kunden, Geschaeftspartnern und Abonnenten der AMDlichen Mitteilungen ein besinnliches Weihnachtsfest und das Allerbeste fuer das naechste Jahrtausend. Zum Dank fuer die konstruktive Zusammenarbeit haben wir uns entschlossen, das Rabattgesetz, das ohnehin in Kuerze fallen soll, grosszuegig auszulegen. Sie erhalten exklusiv nur in unserem Internet-Shop- www.medizintechnikportal.de/shop -bis zum 15.01.2001 das Fachbuch "Anwender- und Betreiberpflichten fuer Medizinprodukte" zum Sonderpreis von 15,00 (bisher 24,80 DM).


Zweiter Referentenentwurf zum Zweiten MPG-Aenderungsgesetz:
Nichts bleibt so wie es ist: MPG nebst Verordnungen aendern sich

Seit dem 20. November liegt den zustaendigen Landesbehoerden ein ueberarbeiteter Referentenentwurf zum Zweiten MPG-Aenderungsgesetz zur Stellungnahme vor. Die "Einspruchsfrist" endet -wie schon oft knapp bemessen- bereits am 22.12.2000. Somit kann weiterhin damit gerechnet werden, dass das 2. MPG-AendG im Sommer 2001 mit allen Konsequenzen fuer Krankenhausbetreiber, Medizintechniker, Anwender etc. in Kraft tritt. Dadurch wird u.a. auch eine Aenderung der Medizinprodukte-Verordnung erforderlich, die zeitgleich in Kraft treten soll. Wesentliche Neuerungen gegenueber dem ersten Entwurf: Regelungen zur Aufbereitung von Sterilprodukten, zur Zulaessigkeit von Sonderzeichen auf Medizinprodukten, zu In-vitro-Diagnostika und weitreichende Verordnungsermaechtigungen, die u.a. auch die Instandhaltung von Medizinprodukten betreffen. Zum Originaltext: www.medizintechnikportal.de/gesetze.htm.


AMBB nimmt sich dem Problem "Geraetekombination" an:
Auf jeden Topf passt ein Deckel: Wie koennen Medizinprodukte kombiniert werden?

Der Arbeitskreis Medizintechnik Berlin-Brandenburg (AMBB) hat sich auf Anregung von Herrn Dr. Killus (Uniklinik Leipzig) in seiner 15. Sitzung mit Zertifizierungsproblemen von Geraetekombinationen am Beispiel von Video-Endoskopie-Tuermen beschaeftigt. Es wurde der Versuch unternommen Kernaussagen und Vorschlaege zu erarbeiten, mit denen die Medizintechnik-Kollegen praktisch arbeiten koennen, ohne "rechtliche Repressalien" befuerchten zu muessen. Ein Protokoll der Veranstaltung wird in Kuerze auf den Internet-Seiten www.ambb.de veroeffentlicht. Bei konkreten Fragen zu dieser Thematik oder anderen Problemsituationen steht Ihnen auch der sog. SachverstaendigenRat unter www.medizintechnikportal.de/sachrat.htm zur Verfuegung.


Unfaelle mit Pflegebetten der Kassen:
Weitere Todesfaelle durch Braende (Fortsetzung)

Unsere zwischenzeitliche Recherche bei Krankenkasse und Kriminalpolizei hat folgendes ergeben: Bei einem Zimmerbrand in Albstadt-Ebingen ist eine 78jaehrige Frau an den Folgen einer Rauchgasvergiftung gestorben. Hier wurde zunaechst vermutet, dass ein Defekt am elektrischen Antrieb der Bettautomatik das Feuer verursacht hat.  ach inzwischen vorliegenden kriminaltechnischen Untersuchungen duerfte die Patientin jedoch selbst den Brand ausgeloest haben. In Oeschelbronn kam eine 80 Jahre alte Frau in den Flammen eines Zimmerbrandes ums Leben, als deren Ursache ein Defekt am Bett vermutet wird. Hier wurde ein neues Bett vom Typ 365/6 der Firma EC von der Pflegekasse mit einem Leihvertrag ab August 1998 zur Verfuegung gestellt. Das Bett hatte nach Auskunft der Kasse eine CE-Kennzeichnung und eine Kassenzulassung/Hilfsmittelpositionsnummer. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach Auffassung des zustaendigen Kostentraegers sind Pflegekassen keine Betreiber im Sinne der Betreiberverordnung. Es war der Pflegekasse bereits vorher ein aehnlicher Fall bekannt geworden. Der entsprechende Bettentyp wurde danach bei den Genehmigungsantraegen ausgespart. Eine Information der betroffenen Versicherten bzw. deren Familien ueber moegliche Risiken und Gegenmassnahmen fand allerdings nicht statt. Um kuenftig noch schneller darueber Auskunft geben zu koennen, wo sich welche Hilfsmittel zu jedem Zeitpunkt genau befinden, arbeitet die Kasse derzeit an der Einfuehrung einer neuen Software.

AMDliche Anmerkung:
Die rechtliche Situation ist beim Einsatz von Medizinprodukten der Krankenkassen und anderen Kostentraegern derzeit nicht verbindlich geregelt. Die Justitiare der Spitzenverbaende der gesetzlichen Krankenkassen stellen  u.a. darauf ab, dass MPG und Betreiberverordnung nicht bei Geraeten Anwendung finden, welche im haeuslichen Bereich eingesetzt werden, ohne dass Arbeitnehmer beschaeftigt werden. Ein den Auffassungen des Bundesministeriums fuer Gesundheit als nahestehend geltender Jurist sieht dagegen die Kostentraeger unter bestimmten Voraussetzungen als Betreiber, wenn sie die rechtliche Sachherrschaft ueber ein Produkt haben, die nicht unbedingt mit der tatsaechlichen Sachherrschaft uebereinstimmen muss (Baumann, MPJ, 1999, Heft 1, Seite 3ff). Tatsache ist aber, dass aufgrund der unklaren Situation teilweise die sonst ueblichen Betreibermassnahmen wie sicherheitstechnische Pruefungen etc. nicht durchgefuehrt werden. Die Kassen versuchen seit einiger Zeit immer mehr, ihre Pflichten im Rahmen von pauschalen Regelungen auf die Vertragspartner "abzuwaelzen". Allerdings muss mehr als fraglich gelten, ob alle zugelassenen Leistungserbringer wie Orthopaediehandwerker und Rehamechaniker als hinreichend elektrotechnisch kompetent fuer Inbetriebnahme und Wiedereinsatz von motorbetriebenen Pflegebetten gelten koennen. Das anstehende Zweite Aenderungsgesetz zum MPG boete eine gute Gelegenheit, die offenkundige Rechtsluecke endlich zu schliessen und die Pflichten der Kostentraeger zweifelsfrei in den Vorschriften zu verankern. (Weitere Meldungen zum Thema finden Sie in der Ausgabe Nr.7 und Nr.6 im Archiv unter www.medizintechnikportal.de/archiv.htm)


DIN EN 1970 "Verstellbare Betten fuer behinderte Menschen" veroeffentlicht:
Europaeischer Normenkrieg bei Pflegebetten in der naechsten Runde

Die Europaerische Norm EN 1970:2000 hat inzwischen den Status einer Deutschen Norm und liegt nun bei der Redaktion vor. Deutschland hatte gegen die Ratifizierung votiert, wurde jedoch bei CEN ueberstimmt. In einem nationalen Vorwort werden die Sicherheitsbedenken erlaeutert und wird die Anwendung der EN 60601-2-38/A1 Teil 2 fuer elektrisch betriebene Krankenhausbetten empfohlen. Diese benennt zusaetzliche Anforderungen fuer Betten, die ausserhalb medizinisch genutzter Raeume angewendet werden.


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