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Medizinprodukte-Telegramm (1/2008)

Mit freundlicher Genehmigung der MediVision GmbH Berlin. Ohne Gewähr und Haftung.


Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

beim Medizinproduktegesetz kommt nach dem dritten Streich im letzten Jahr nun der vierte: Die Vorgaben durch die europäische Richtlinie 2007/47/EG müssen noch in diesem Jahr in das nationale Recht überführt werden. Davon handelt der erste Beitrag dieser Ausgabe. Ein offizieller Entwurf zur Änderung des MPG soll noch in diesem Sommer vorliegen.

Auch die für Medizinprodukte zuständigen Beamten der Bundesländer waren fleißig. Von deren Projektgruppe liegt bereits seit letztem Jahr eine bisher kaum bekannte Arbeitshilfe zur Einstufung und Klassifizierung vor, worauf der zweite Beitrag hinweist.
Die Richtlinie zur Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen (RiliBÄK) ist ebenfalls vollkommen neu gefasst worden. Auch wenn die Übergangsfristen großzügig bemessen sind, wird diese Neufassung im dritten Beitrag näher zur Kenntnis gegeben.

Ihr Redaktionsteam
    

INHALTSÜBERSICHT

1. Umsetzung Richtlinie 2007/47/EG: Vierte Änderung des MPG
2. Arbeitshilfe der Bundesländer: Abgrenzung und Klassifizierung
3. Labor-Richtlinie der Bundesärztekammer: Neues Konzept
4. Ausschreibung von Hilfsmitteln: Kassen fehlt etwas die Kontinenz
5. Qualität: Balneophototherapie anerkannt
6. Innovation: Magnetsteuerung für Endopille
7. Forschung: Neuer Graduiertenkolleg in Rostock
8. Wirtschaft/Börse: Telemedizin findet Anschluss
9. Ausbildung: Neuer Studiengang in Mannheim
10. Artikel im „Spiegel": Sicherheit von Medizinprodukten

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VORSCHRIFTEN

+ + + MPG: Die vierte Änderung kommt noch in diesem Jahr + + +
Die am 11. Oktober 2007 in Kraft getretene Richtlinie 2007/47/EG beinhaltet u.a. Änderungen der Richtlinien 90/385/EWG (aktive Implantate) und 93/42/EWG (sonstige Medizinprodukte mit Ausnahme von aktiven Implantaten und In-vitro-Diagnostika), welche die Mitgliedstaaten bis zum 21. Dezember 2008 in nationales Recht umzusetzen haben. Die neuen Vorschriften vor allem für die Konformitätsbewertung, Klassifizierung, Kennzeichnungspflicht und klinische Bewertung betreffen zunächst einmal in erster Linie Herstellerfirmen und Benannte Stellen, indirekt aber auch Betreiber und Anwender. Damit muss das deutsche Medizinproduktegesetz nun wiederum geändert werden, nachdem die letzte Novellierung gerade mal ein Jahr her ist. Software speziell zur Anwendung für diagnostische und/oder therapeutische Zwecke soll eigenständig ein Medizinprodukt im Sinne der Richtlinien sein, sie gilt als aktives Medizinprodukt. Zahlreiche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung sind damit schon vorprogrammiert. Die überfälligen Regelungen für Phtalate (Weichmacher) wurden halbherzig in Form von Kennzeichnungs- und Begründungspflichten angegangen, die leidige Problematik der Aufbereitung vertagt.  

+ + + AGMP: Nationale Arbeitshilfe zur Abgrenzung und Klassifizierung + + +
Eine Projektgruppe für Abgrenzungs- und Klassifizierungsfragen der Arbeitsgruppe Medizinprodukte (AGMP) hat eine systematisch gegliederte Arbeitshilfe entwickelt, welche den nach Landesrecht zuständigen deutschen Behörden als einheitliche Entscheidungshilfe dienen soll. Sie enthält wichtige Hinweise für eine rechtskonforme Umsetzung aus Sicht der Behörden. Einzelne der Ausführungen und Begründungen sind allerdings aus Sicht der medizintechnischen Praxis nicht nachvollziehbar und dürften auch einer höchstrichterlichen Überprüfung nicht standhalten.
http://www.zlg.de/download/MP/Leitfaden20070629_Lesefassung%20_AGMP.pdf  

+ + + RiliBÄK: Neues Konzept zur Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen  + + +
Die neue Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK) ist mit einer Übergangszeit von zwei Jahren am 1. April 2008 in Kraft getreten. Sie geht über Messungen an Kontrollproben und eine Teilnahme an Ringversuchen deutlich hinaus. Die grundlegenden Anforderungen an ein Qualitätsmanagement finden Berücksichtigung, auch werden die prä- und die postanalytischen Prozesse einbezogen.
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.120.121.1047.6009


HILFSMITTEL

+ + + Ausschreibungen der Krankenkassen: Vieles geht noch in die Hose + + +
Mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches V (SGB V)  besitzen in Zukunft  in der Regel nur noch solche Lieferanten eine Versorgungsberechtigung für Hilfsmittel, welche Vertragspartner der jeweiligen Krankenkasse sind. Hilfsmittel dürfen an Versicherte nur auf der Grundlage von Verträgen nach § 127 Abs. 1 (Ausschreibung), § 127 Abs. 2 (Bekanntmachungsverträge) und § 127 Abs. 3 (Verträge im Einzelfall) abgegeben werden. Die Krankenkassen sollen die Versorgung mit Hilfsmitteln ausschreiben, soweit dies zweckmäßig ist. Versorgungen mit individueller Anpassung und/oder hohem Dienstleistungsanteil sollen in der Regel nicht ausgeschrieben werden. Da viele Krankenkassen bei den bisherigen Ausschreibungen beispielsweise von Inkontinenzhilfen häufig die dafür üblichen Voraussetzungen nicht eingehalten, teilweise sogar eine ganze Reihe von völlig amateurhaften Anfängerfehlern begangen haben, sind zahlreiche dieser Verträge bereits gerichtlich für ungültig erklärt worden. Auch ist noch eine beträchtliche Zahl von juristischen Verfahren anhängig.


QUALITÄT

+ + + G-BA: Balneophototherapie bei Psoriasis wird ambulante Kassenleistung + + +
Die Balneophototherapie kombiniert Wannenbäder unter Zusetzung verschiedener Substanzen mit einer UV-Lichttherapie, die entweder während (synchron) oder nach dem Bad (asynchron) angewendet wird. Beide Formen der Balneophototherapie sind zur Behandlung der Schuppenflechte künftig in der vertragsärztlichen Versorgung verordnungsfähig. Eine Öffnung des Einsatzbereiches der Balneophototherapie auf weitere Hauterkrankungen lehnte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dagegen ab, da für deren Nutzen keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten vorliegen. Eine Sonderstellung nimmt dabei allerdings die synchrone Balneophototherapie zur Behandlung der atopischen Neurodermitis ein. Die inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlichte Regelung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.

Bekanntmachung zur Balneophototherapie im Bundesanzeiger vom 3. Juni 2008:
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-645/2008-03-13-RMvV-Balneophototherapie_BAnz.pdf


INNOVATION

+ + + Magnetsteuerung für endoskopische Kamerapille + + +
Bisher durchliefen die endoskopischen Kamerapillen, welche in erster Linie zur Dünndarmdiagnostik eingesetzt werden, ihre Passage vom Mund zum Darm rein passiv. Das soll sich nun ändern: Mit Hilfe einer speziellen magnetischen Steuervorrichtung wird die Kamerapille gelenkt oder angehalten. Forscher des Fraunhofer-Instituts für Biomedizinische Technik in Sankt Ingbert haben nun mit den Mitarbeitern der Herstellerfirma Given Imaging, des israelitischen Krankenhauses in Hamburg und dem Royal Imperial College in London ein solches System entwickelt. Künftig können Ärzte die Kamera stoppen, sie rauf- und runterbewegen, drehen und so den Blickwinkel der Kamera gezielt einstellen«, so Dr. Frank Volke, Gruppenleiter am IBMT. Die magnetische Steuervorrichtung soll es ermöglichen, auch Speiseröhre und Magen untersuchen zu können.

Pressemitteilung der Fraunhofer-Gesellschaft mit Abbildung:
http://www.fraunhofer.de/presse/presseinformationen/2008/06/Mediendienst062008Thema1.jsp


FORSCHUNG

+ + + DFG-Graduiertenkolleg: Elektrische Wechselwirkungen Implantatat-Biosystem + + +
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) richtet sieben neue Graduiertenkollegs ein, eines davon zur Verbesserung des Zusammenspiels elektrischer Implantate mit dem menschlichen Körper. Dabei stehen eine verbesserte Funktion, eine höhere Verträglichkeit und eine längere Haltbarkeit von aktiven Implantaten im Mittelpunkt des Forschungsprogramms. Besonders wichtig ist ein möglichst tiefgehendes Verständnis der Prozesse an der Grenzfläche zwischen Implantat und dem umgebenden Gewebe (Universität Rostock; Sprecherin: Professor Dr. Ursula van Rienen).


WIRTSCHAFT/BÖRSE

  + + + SHL Telemedicine findet Anschluss + + +
Die Symbiose aus Telekommunikation und Medizintechnik schafft bekanntlich faszinierende Möglichkeiten für die häusliche Betreuung und Überwachung von Patienten. Richtig überzeugen konnten  bisher allerdings die häufig von technikverliebten Forschungsinstitutionen fernab der Versorgungspraxis entwickelten Systeme nicht. Eine Trendwende deutet sich jedoch an. Die Vorbehalte von betroffenen Patienten und behandelnden Ärzten werden geringer, die Krankenkassen zunehmend aufgeschlossener, weil sie sich ökonomische Vorteile von solchen Versorgungsformen erhoffen. Davon dürfte insbesondere die SHL Telemedicine profitieren, welche in Israel beheimatet ist und deren Aktien an der Schweizer Börse notiert sind. Diese hochspezialisierte Gesellschaft hat auch in Deutschland eine starke Marktposition bei der Überwachung von Patienten mit Herzinsuffizienz und Diabetes. Nach ersten Ergebnissen einer kürzlich vorgestellten Studie der BKK Taunus konnten die Krankenhauskosten von Diabetikern (Typ 2 mit vaskulären Erkrankungen) durch das System Diabetiva der deutschen SHL-Tochter PHTS Telemedizin stark gesenkt werden. Trotz deutlich höherer Ausgaben für Arzneimittel und zusätzlicher Kosten für die Technologie war das Projekt aus Kassensicht bislang erfolgreich.         


AUSBILDUNG/STUDIUM

+ + + Mannheim: Der neue Kombi aus Technik und Medizin + + +
Noch ein Studiengang für die Medizintechnik: Die Hochschule Mannheim bietet ab Wintersemester 2008/09 in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg den neuen, interdisziplinären Studiengang „Medizintechnik" mit 30 Plätzen für Studienanfänger an. Dieser ist auf die Anwendung informationstechnischer und elektronischer Systeme für Diagnostik und Therapie ausgerichtet. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von neuen medizintechnischen Geräten, in denen z.B. neue Sensoren, hochsensible Elektronik, Embedded Systems, High-Speed Netze und Internet-Technologien zum Einsatz kommen. Daneben besteht die Möglichkeit, in einem weiterführenden Master-Studiengang den Abschluss "Master of Science" zu erwerben. Die Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg bietet hierfür den konsekutiven Master-Studiengang „Medical Physics" an.
http://www.it.hs-mannheim.de/cms/servlet/Query?node=98811&language=1


LAST NOT LEAST

+ + + Der Spiegel: „Gefährliche Schnarchnasigkeit" + + +
In seiner Ausgabe 19/2008 vom 05.05.2008 hat der „Spiegel" einen vierseitigen Bericht zu Sicherheitsmängeln von Medizinprodukten und deren Folgen gebracht. Für Leser, welche diesen Beitrag noch nicht kennen sollten, haben wir unten den Link angegeben. Eine differenzierte inhaltliche Kommentierung der nicht immer nachvollziehbaren inhaltlichen Darstellung sowie verschiedener ausgesprochen diskussionswürdiger Wertungen würden den Rahmen dieses Newsletters sprengen.  
http://wissen.spiegel.de/wissen/image/show.html?did=56831263&aref=image
036/2008/05/03/ROSP200801900480052.PDF&thumb=false


 

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