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Mit freundlicher Genehmigung der MediVision GmbH
Berlin. Ohne Gewähr und Haftung.
Medizinprodukte-Telegramm (2/2010)
aktuell + + + unabhängig + + + kostenfrei
(Archiv und Anmeldung: http://www.medizintechnikportal.de/mailing.htm)
Erscheinungsdatum: 14. März 2010
Auflage: 3.981 Exemplare
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Liebe Leserinnen und Leser,
in wenigen Tagen, am 21. März 2010, treten wesentliche
Vorschriften der 4. Novellierung des Medizinproduktegesetzes (MPG)
in Kraft.
Die steigenden Anforderungen an klinische Prüfungen, teilweise
mit einer Genehmigungspflicht durch das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständiger
Bundesoberbehörde, hat bei manchen Herstellerfirmen und ihren
Verbands-Lautsprechern regelrechte Empörung hervorgerufen.
Die zweite wichtige Regelung, nach welcher Software in Zukunft
ein Medizinprodukt sein kann, ist nicht wirklich neu. Trotzdem
hat sie inzwischen sowohl bei Herstellern als auch Betreibern für
erhebliche Aufregung gesorgt. Diese führt zu einigem
Aktionismus und bringt mit der Märzsonne zunehmend auch
regelrechte Stilblüten hervor, nach der beispielsweise die
elektronische Gesundheitskarte ein Medizinprodukt sein soll, aus
Medizintechnikersicht eher eine Lachnummer.
Mal im Ernst: Auch in Zukunft soll Software nur dann ein
Medizinprodukt sein, wenn sie „medizinischen Zwecken"
dient. Dazu sind als Kriterium in erster Linie die Ausführungen
im Paragraphen 3 des MPG heranzuziehen, wo es u.a. heißt: „
... einschließlich der vom Hersteller speziell zur Anwendung für
diagnostische oder therapeutische Zwecke bestimmten und ...
Software". Der Gesetzgeber hat also, auch wenn Grauzonen
nicht ganz vermieden werden konnten, offenkundig sehr
spezifische medizinische Anwendungen im Auge gehabt, wie aus den
weiteren Aufzählungen in § 3 MPG ebenfalls hervorgeht.
Ihr Redaktionsteam
Wolfgang Menke und Antonius Spier
INHALTSÜBERSICHT
1. Entwurf IEC
80001-1: IT und Medizintechnik sollen besser vernetzt werden
2. Mängel bei Überprüfung
von Gerätewagen: Wer kontrolliert die Kontrolleure?
3. NiSG-Vorschriften: Das
„Solariengesetz" gilt definitiv auch für die Heilkunde
4. Thermosonden
zur Varizenverödung: Beschädigungen und Blutreste trotz
Aufbereitung
5. Evaluation der
Hilfsmittelversorgung: Der MDK soll es richten
6. Einbindung von
Medizingeräten in Praxis-EDV: Neuer Leitfaden der KBV
7. Krankenhaus-Barometer
2009: Zusammenarbeit mit Medizintechnik-Unternehmen
8. Forschungsförderung:
Innovationswettbewerb 2010, bioaktive Implantate, kreativer
NRW-Wettbewerb
9. Sammelsurium:
Blutzuckerselbstmessung umstritten, Offenburg:
neuer Studiengang Medizintechnik
Termine
Anmelden (http://www.medizintechnikportal.de/mailing.htm)
Impressum
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(bitte E-mail mit Betreff "Abmeldung" an medivision@t-online.de)
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer vorbehalten –
VORSCHRIFTEN
+ + + Normentwurf IEC 80001-1:
Informationstechnik und Medizintechnik sollen besser vernetzt
werden + + +
Mit der neuen Norm IEC 80001-1 „Risikomanagement für
IT-Netzwerke mit Medizinprodukten" sollen in Zukunft die
Vertraulichkeit und die Verfügbarkeit von Daten bei der
Verbindung von Medizin- und Informationstechnik verbessert werden.
Die Norm sieht in erster Linie ein allgemeines Risikomanagement für
in Datennetze eingebundene Medizinprodukte durch den Betreiber
vor. Eine Unterstützung durch einschlägige Hersteller- oder
Beratungsfirmen ist vorgesehen, sicherlich nicht zu deren
finanziellem Nachteil. Ob die allgemeinen Vorgaben der Norm
wirklich zur Verbesserung beitragen, gilt momentan auch aus
unserer Sicht zu Recht als ausgesprochen diskussionswürdig.
Noch einige Anmerkungen zu den FAQs, auf die wir weiter unten zu
Ihrer Information verlinkt haben: Die Norm ist zwar in erster
Linie für Kliniken gemacht worden, dürfte aber auch für andere
Einrichtungen wie Medizinische Versorgungszentren, Arztpraxen und
Altenpflegeeinrichtungen relevant werden. Zunächst wird in den
FAQs auf eine im Prinzip freiwillige Anwendung von Normen
hingewiesen, später wird diese Aussage aus unserer Sicht
richtigerweise relativiert. Die Anwendung kann für Einrichtungen
zur Pflicht werden, wenn in Sicherheitsbestimmungen oder Qualitätsanforderungen
auf solche Normen Bezug genommen wird. Wenn der verbindliche Text
der Norm IEC 80001-1 vorliegt, was für den Herbst dieses Jahres
zu erwarten ist, werden wir das Thema wieder aufnehmen.
FAQs zur Norm IEC 80001-1:
https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Fachverbaende/Elektromedizinische_
Technik/FAQs_zur_IEC_80001-1_Vers._15.03.03__Rev.1.pdf
+ + + Kein Gerätewagen ohne Mängel:
Wer kontrolliert die Kontrolleure + + +
Der Ende 2009 erschienene Jahresbericht der Gewerbeaufsicht
Rheinland-Pfalz für das Jahr 2008 enthält auch die
katastrophalen Ergebnisse einer Überprüfung von Gerätewagen für
die Endoskopie. Die Untersuchung wurde in 53 Krankenhäusern an
insgesamt 59 Gerätewagen mit 467 aktiven, nichtimplantierbaren
Medizinprodukten durchgeführt, wovon zwölf Medizinprodukte der
Anlage 1 MPBetreibV waren. Kein Gerätewagen war komplett mängelfrei,
etwa ein Drittel der Systeme musste wegen gravierender
Beanstandungen mit Mängelstufe 3 bewertet werden, so dass sie
unmittelbar stillzulegen waren.
Zu einer Verbesserung dürfte nach Ansicht der Behörde auch eine
Anmeldepflicht beitragen. Dadurch könnte eine größere
Verbindlichkeit der Dienstleister hinsichtlich der persönlichen
Qualifikation der Mitarbeiter und der Auswahl der geeigneten Prüf-
und Messmittel hergestellt werden.
Jahresbericht 2008 der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (Seiten 116
und 117):
Kapitel zur Überprüfung von Gerätewagen im http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inhalte/gesundheit/Jabi__2008.pdf
+ + + NiSG: Das „Solariengesetz" gilt
definitiv auch für die Heilkunde + + +
Am 1. März 2010 sind weitere Vorschriften des Gesetzes zum Schutz
vor nichtionisierender Strahlung in Kraft getreten. Bekannt
geworden ist der bereits seit dem Spätsommer 2009 gültige erste
Teil des Gesetzes durch sein Sonnenstudioverbot für Minderjährige.
Was vielen medizinischen Anwendern und Betreibern noch nicht
bekannt zu sein scheint: Das Gesetz gilt auch für eine breite
Palette in der Medizin eingesetzter Strahlungsarten, wie man sie
zu diagnostischen Zwecken beispielsweise bei der Sonografie oder
Kernspintomographie findet oder zu therapeutischen Zwecken vor
allem in der physikalischen Medizin nutzt, wie etwa bei der
Mikrowellen-, Magnetfeld- oder Ultraschalltherapie. Bei Einsatz in
der Heilkunde und der Zahnheilkunde dürfen die für bestimmte
Anwendungsarten festgelegten Werte nur dann überschritten werden,
wenn eine berechtigte Person hierfür eine rechtfertigende
Indikation gestellt hat (die Handhabung ist also ähnlich wie beim
Röntgen). Die Vorschriften des Medizinprodukte- und des
Arbeitsschutzgesetzes bleiben von dem neuen Gesetz unberührt. Das
Gesetz ist relativ übersichtlich und kurz, über noch ausstehende
Rechtsverordnungen werden wir berichten.
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der
Anwendung am Menschen:
http://www.gesetze-im-internet.de/nisg/BJNR243310009.html
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+ + + Thermosonden zur Varizenverödung:
Beschädigungen und Blutreste trotz Aufbereitung + + +
Eine aktuelle Untersuchung des Sachverständigen für
Medizintechnik Dr. med. Hans Haindl von sechs aufbereiteten
Thermosonden hat ausgesprochen bedenkliche Ergebnisse ergeben und
die kritischen Resultate einer größeren Untersuchung an
aufbereiteten Einmalprodukten vom Sommer 2007 im Prinzip bestätigt.
Zwei der sechs Sonden waren so stark geknickt, dass ein
Vorschieben des Führungsdrahtes mit vertretbarem Krafteinsatz
nicht möglich war. Bei vier Sonden ließen sich durch Sondieren
mit dem Seldinger-Draht Blutreste aus dem Lumen schieben. Der hohe
Sicherheitsaufwand, den wir im Gesundheitswesen betreiben und ständig
steigern, ist nach Auffassung des Autors vergeblich, wenn wir
einen sicherheitstechnischen Schwarzmarkt wie die Aufbereitung von
Einmalprodukten ohne geeignete Überwachungsmaßnahmen zulassen.
Artikel im Deutschen Ärzteblatt: Rückstände trotz Aufbereitung
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=67707
HILFSMITTELVERSORGUNG
+ + + Evaluation von
Hilfsmittelversorgungen: MDK stellt erste Ergebnisse vor + + +
Bereits seit fast zwei Jahren hat der Gesetzgeber mit dem
Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes vorgesehen,
dass die Krankenkassen die Versorgung mit Hilfsmitteln durch ihren
Medizinischen Dienst evaluieren lassen können (§ 275 Abs. 3 Nr.
3 SGB V). Der Medizinische Dienst sieht sich hier schon im Sinne
eines aktiven Verbraucherschutzes tätig werden, nachdem
Betroffene und ihre Verbände bisher mehr Sorge haben, sich vor
teilweise recht einseitigen Gutachten der MDKs zu schützen. Beim
Expertentag der SEG 5 wurden am 2. März 2010 in Berlin erste
Erfahrungen der MDK-Gemeinschaft vorgestellt und diskutiert. Eine
erste Evaluation sowohl der Versorgung mit Hilfsmitteln zur
Beatmung und bei Tracheostoma (MDK Berlin-Brandenburg, Frau Dr.
Stumpe/Frau Dr. Vollmer) als auch der exoprothetischen Versorgung
der unteren Extremität (MDK Westfalen-Lippe, Herr Dr. Greive/Herr
Dr. Lindig) hat erschreckende Ergebnisse erbracht. Da ist auch
nicht wirklich beruhigend, dass die Daten nicht
repräsentativ sind (auf sicherheitstechnisch wichtige
Details werden wir in der nächsten Ausgabe eingehen).
Anmerkung: Der MDK kann durch Evaluationen Mängel aufdecken und
zur Verbesserung der Qualität beitragen. Allerdings besteht die
Gefahr, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Die adäquate
Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln ist in erster Linie die
Aufgabe von verordnenden Ärzten und beauftragten
Leistungserbringern sowie - last not least - bezahlenden
Krankenkassen, deren Kerngeschäft die Steuerung dieser Prozesse
sein sollte. Bisher sind allerdings viele Krankenkassen durch eine
insuffiziente Vertragsgestaltung und eine zweifelhafte
Umversorgungspraxis selbst eher ein wesentlicher Teil des
Problems.
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Praxisführung.
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PRAXIS-EDV
+ + + Neuer Leitfaden: Hard- und Software
in der Arztpraxis + + +
Der Leitfaden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der
die Vertragsärzte beim Einsatz von Hard- und Software in der
Praxis unterstützen soll, ist kürzlich in neuer Fassung
erschienen. Er enthält in Kapitel 2.3 Hinweise zur Datenübertragung
zwischen medizinischen Geräten und Praxisverwaltungssystemen und
in Kapitel 5.7 einige Beispiele für das Einbinden von Medizingeräten
in EDV-Netze. Für den Gerätedatentransfer gibt es bereits mit
der GDT-Schnittstelle definierte technische Standards.
Leitfaden „Anforderungen an Hard- und Software in der
Praxis" (Stand Februar 2010):
http://www.kbv.de/25718.html
KRANKENHAUS
+ + + Umfrage-Ergebnisse: Zusammenarbeit mit
Medizintechnik-Unternehmen + + +
Im Rahmen der Umfrage 2009 des Krankenhausbarometers wurden die
teilnehmenden Kliniken auch zu Kooperationen mit der
medizintechnischen Industrie befragt, insbesondere zu einer
Zusammenarbeit in den Bereichen Personal (Seite 62), Logistik und
Lagerhaltung (Seite 63) und Finanzierung (Seite 64).
a) Personalbereich:
Über 70 Prozent der Kliniken lassen ihr Personal durch Hersteller
qualifizieren, vor allem zur Schulung der Anwender. Größere Häuser
mit über 600 Betten nutzen diese Möglichkeit deutlich mehr als
kleinere mit unter 300 Betten. Eine Personalgestellung durch
Unternehmen der Medizintechnik, bei welcher die Bedienung oder
Wartung der von den Krankenhäusern genutzten Produkte nicht mehr
von eigenen Mitarbeitern übernommen wird, sondern von
abgestellten Mitarbeitern der medizintechnischen Unternehmen,
wurde von lediglich 13 Prozent der Einrichtungen angegeben
(Anmerkung der Redaktion: Dieser Prozentsatz ist erstaunlich
niedrig, was vermuten lässt, dass von der Technik abgeschlossene
Wartungsverträge nicht unbedingt Berücksichtigung gefunden
haben).
b) Logistik und Lagerhaltung:
Mehr als drei Viertel der Krankenhäuser errichten in Kooperation
mit der medizintechnischen Industrie in den eigenen Räumlichkeiten
Konsignationslager. Die dort gelagerten Produkte verbleiben so
lange im Eigentum des Lieferanten oder des Herstellers, bis eine
Entnahme durch die Klinik erfolgt. Eine direkte Bestellung der
erforderlichen medizintechnischen Produkte beim Hersteller wird
von 71% der Krankenhäuser genutzt, wodurch der zeit- und
kostenintensive Umweg über Lieferanten vermieden werden kann.
c) Finanzierung:
Die häufigsten Finanzierungskonzepte sind das Leasing, die
nutzungsabhängige Miete sowie der Mietkauf. Etwas mehr als die Hälfte
der Krankenhäuser verwendet eine Form des Leasings. Fast gleich
hoch ist der Einsatz der nutzungsabhängigen Miete, bei größeren
Einrichtungen mehr als bei kleineren. Mit einem Anteil von 41%
steht der Mietkauf als Finanzierungsform zwischen
Leasing und Ratenzahlung an dritter Stelle. Ratenzahlungen werden
von gut einem Fünftel der Häuser eingesetzt.
Von den sonstigen Kooperationsformen soll hier nur erwähnt
werden, dass ein Drittel der Krankenhäuser von den Unternehmen
der Medizintechnik Unterstützung bei den so genannten NUB-Anträgen
an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erhält,
um neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden in das DRG-System
einzubringen (Seite 65f).
Krankenhaus Barometer, Umfrage 2009 (Dr. Karl Blum / Dr. Matthias
Offermanns, Deutsches Krankenhausinstitut e.V.)
http://www.dki.de/PDF/Bericht%20KH%20Barometer%202009.pdf
FORSCHUNGSFÖRDERUNG
+ + + Innovationswettbewerb
2010: Bedingungen veröffentlicht + + +
Auch in diesem Jahr führt das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) wieder seinen Innovationswettbewerb zur Förderung
der Medizintechnik durch. Er ist Teil des
Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung. Der
elektronische Antrag kann bis spätestens 19. Mai 2010 beim
Projektträger eingereicht werden. Das Fördermodul
„Innovationswettbewerb - BASIS" (Modul I) und das Fördermodul
„Innovationswettbewerb - TRANSFER" (Modul II) sollen
bestehende Angebote der Forschungsförderung ergänzen und die Lücke
zwischen Grundlagenforschung und marktnaher Forschung schließen.
Besonders innovative und originelle Forschungs- und
Entwicklungsideen der Medizintechnik werden ausgewählt und im
Rahmen eines „Schlüsselexperimentes" (Fördermodul
Innovationswettbewerb - BASIS) bzw. eines
„F&E-Vorhabens" unter Beteiligung der Industrie (Fördermodul
Innovationswettbewerb - TRANSFER) gefördert.
Richtlinien zur Förderung des Innovationswettbewerbs für
Medizintechnik 2010:
http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/2314.php
+ + + Biologisierung der Medizintechnik: Bioaktive Implantate der
nächsten Generation
Gerade in der Implantatmedizin entscheidet das kontrollierte
Wechselspiel an der Grenzfläche zwischen Implantat und
biologischem Umfeld maßgeblich über Funktionalität, Verträglichkeit
und Langzeitstabilität. Innovative Nano- und
Werkstofftechnologien besitzen das Potenzial, diese Grenzflächen
gezielt zu gestalten. Industriegeführte Konsortien aus Wirtschaft
und Wissenschaft haben die Möglichkeit, ihre Ideen für
F&E-Projekte zu Implantaten der nächsten Generation im Rahmen
der zweiten Ausschreibungsrunde bis zum 05.08.2010 einzureichen.
Aufruf für 2. Ausschreibungsrunde, VDI Technologiezentrum:
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/193085/
+ + + Kreativer Förderwettbewerb: Region Aachen ist einziger
Teilnehmer und gewinnt + + +
Das Innovationsministerium von Nordrhein-Westfalen fördert die
Medizinforschung in der Region Aachen mit bis zu 15 Millionen
Euro, die aus dem NRW-EU-Ziel2-Programm im Rahmen des
Medizintechnikwettbewerbs „InnoMeT.NRW" bereitgestellt
werden. Sieben Wissenschaftlerteams schließen sich in einem
Forschungsverbund zusammen. Im Mittelpunkt steht dabei die Suche
nach medizintechnischen Lösungen für die Behandlung von
Herz-Kreislauferkrankungen. Die Opposition wirft dem zuständigen
FDP-Minister Pinkwart vor, dass der "Wettbewerb" mit nur
einem Teilnehmer auf den späteren Sieger zugeschnitten gewesen
sei und fordert eine neue Ausschreibung.
Anmerkung: Ein eigenwilliger Umgang mit EU-Fördermitteln für
Medizintechnik hat an Rhein und Ruhr eine lange Tradition. Bereits
1992 musste der inzwischen verstorbene damalige
NRW-Gesundheitsminister Heinemann sein Amt in Zusammenhang mit der
Förderung der Bochumer Mikrotherapie-Gesellschaft der damals kaum
bekannten und inzwischen eher berüchtigten Professoren Grönemeyer
und Seibel mit Mitteln von über 20 Millionen DM aufgeben. Den
ersteren der inzwischen zerstrittenen Partner hat sich 2006 „Der
Spiegel" kräftig zur Brust genommen, den anderen
zwischenzeitlich die Bochumer Staatsanwaltschaft in Zusammenhang
mit einem Fördermittelskandal an der Fachhochschule
Gelsenkirchen.
Pressemitteilung zur Entscheidung im Medizintechnik-Wettbewerb
„InnoMeT.NRW"
http://idw-online.de/pages/de/news357597
Pressemeldung zum Vorwurf der Günstlingswirtschaft:
http://de.news.yahoo.com/17/20100302/r_t_ddp_de_governmen/tde-nrw
-spd-wirft-fdp-guenstlingswirtsch-75240f8_1.html?printer=1
Gegen diese geballte Forschungs-Kompetenz aus Aachen mochte kein
Mitbewerber antreten:
http://www.akm-aachen.de/Newsartikel.newsfeed.0.html?&no_cache=1&tx
_ttnews%5Btt_news%5D=319&tx_ttnews%5BbackPid%5D=1
Landeszuwendungen an das Bochumer Entwicklungs- und
Forschungszentrum für Mikrotherapie GmbH (EFMT):
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-3233.pdf
Der in der kleinen Anfrage von 2006 zitierte Spiegelartikel:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-49298906.html
SAMMELSURIUM
+ + + IQWiG: Nutzen der
Blutzuckerselbstmessung für nicht insulinpflichtige Patienten
nicht belegt + + +
Nach einem Abschlussbericht des Instituts für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bleibt der Nutzen
der Blutzuckerselbstmessung bei nicht insulinpflichtigen
Diabetikern umstritten. Entgegen der weit verbreiteten Annahme
gibt es danach keinen Beleg dafür, dass nicht insulinpflichtige
Patientinnen und Patienten mit Typ-2-Diabetes von einer
Selbstmessung profitieren. Die wenigen geeigneten Studien haben
viele für Patienten wichtige Aspekte nicht berücksichtigt.
Wichtige Kriterien für den patientenrelevanten Nutzen wurden in
diesen Studien überhaupt nicht erhoben. Dies gilt insbesondere für
Begleit- und Folgeerkrankungen wie Augenschäden oder
Herzerkrankungen. Unbestritten ist und bleibt die Selbstmessung
aber als etabliertes Verfahren bei insulinpflichtigen Patienten.
Mitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen:
http://www.iqwig.de/blutzuckerselbstmessung-nutzen-fuer-nicht.991.html?random=b4df0b
Gegenposition des Verbandes der Diagnostica-Industrie e.V.:
http://www.presseportal.de/pm/8171/1529825/verband_der_diagnostica_industrie_e_v
+ + + Hochschule Offenburg: Studiengang
Medizintechnik startet im Herbst 2010 + + +
Die Fakultät für Elektro- und Informationstechnik der Hochschule
Offenburg will mit dem Wintersemester 2010/2011 ihren Studiengang
Medizintechnik aufnehmen. Die Schwerpunkte sollen vor allem in den
Bereichen Medizinelektronik, TeleMonitoring, Medizininformatik und
Navigation liegen. Unterstützt wird die Hochschule dabei auch von
der Peter-Osypka-Stiftung. Der promovierte Elektroingenieur Dr.
Peter Osypka ist ein anerkannter Pionier und erfolgreicher
Unternehmer auf dem Gebiet der Elektromedizin des Herzens und seit
2009 auch Ehrensenator der Hochschule.
Ankündigung auf Fakultäts-Homepage der Hochschule Offenburg:
http://fh-offenburg.de/fhoportal/go.jsp?id=7
Mitteilung bei yellowmed mit weiterführenden Informationen/Links:
http://yellowmed.com/de/nachricht/medizintechnik/hochschule-offenburg-startet-
studiengang-medizintechnik-zum-ws-20102011/?listnews%5Btrack%5D=1
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16. Oktober 2009 bis 14. April 2010, Wien, Technisches Museum
body.check - Hightech für unsere Gesundheit
http://www.tmw.at/default.asp?id=2771&cid=18&al=Deutsch
Katalog der ursprünglichen Ausstellung von 2006:
http://www.amazon.de/Computer-Medizin-Hightech-f%C3%BCr-Gesundheit-Lebensqualit%C3%A4t/
dp/3506757172/ref=sr_1_6?ie=UTF8&s=books&qid=1258234500&sr=8-6
23. Januar bis 11. April 2010, Berliner Medizinhistorisches Museum
FRITZ KAHN - MASCHINE MENSCH
Körperbilder der Moderne
http://www.bmm.charite.de/aktuelles/Kahn.html
TERMINE
18. März 2010, Ostfildern, MTAE
Aktuelle Entwicklungen im Medizinprodukterecht
Inhalt des Seminars:
- neuere Entwicklungen im Überblick
- Herstellung, Vertrieb und Haftung
- Erstattung und Kostenübernahme
- Wiederaufbereitung
- klinische Prüfung
http://www.tae.de/de/seminare/medizintechnik/medizinprodukte/rechtsgrundlagen-und-vorschriften/
aktuelle-entwicklungen-im-medizinprodukterecht-3361500002.html
18. März 2010, bei SAP in Walldorf
2. CRM Infotag Medizintechnik
http://www.sybit.de/de/crm/events/events_2010_de/crm-infotag-medizintechnik.html
25. bis 26. März 2010, Dresden, Hotel Steigenberger de Saxe
MedTech Marketing 2.0, Medizinprodukte erfolgreich vermarkten
http://www.marketingkonferenz.de/mkmed/
13. April 2010, Wetzlar
Medizinprodukteberater - Schulung mit Zertifikat
http://euritim.de/index.php/termine/details/11-MPR1.html
19. April 2010, Berlin
Konvergenz von Medizintechnik und IT -
Herausforderungen für die Gesundheitswirtschaft
conhIT 2010 – Satellitenveranstaltung GMDS/BVMI
http://www.gmds.de/veranstaltungen/conhIT_2010.php?print=true&Sortierung=&we_lv_search
_suche=&we_from_search_suche=&we_lv_start_suche=&we_lv_start_news
26. April 2010, Nürnberg
EN 60601-1, 3. Ausgabe
Anforderungen und Konsequenzen für Betreiber und Anwender von
Medizinprodukten für Betreiber und Anwender von Medizinprodukten
http://www.tuv.com/de/seminare/en-60601-1-3-ausgabe-anforderungen-und-konsequenzen-fuer-
betreiber-und-anwender-von-medizinprodukten-799094951018506.html
27. April 2010, Nürnberg
Aktuelle Normen in der Medizintechnik
http://www.tuv.com/de/seminare/aktuelle-normen-in-der-medizintechnik-799095081028944.html
28. und 29. April 2010, Friedrichshafen am Bodensee
Kunststoffe in der Medizintechnik
http://www.vdi.de/uploads/media/Medizintechnik_2010.pdf
3. bis 5. Mai 2010, Würzburg
WÜMEK - Würzburger Medizintechnik Kongress
http://wuemek.org
6. bis 8. Mai 2010, Heidelberg
Medizinische Physik und Technik für Radioonkologen
http://www.degro.org/dav/html/Veranstaltungen/physik2010.pdf
18. Mai 2010, Düsseldorf
Medizinprodukte in medizinischen Netzwerken
Vernetzte Systeme in Krankenhäusern
http://www.forum-institut.de/fileadmin/pdf/1005282.pdf
18. Juni 2010, Ostfildern, MTAE
Softwaregestützte Medizinprodukte
Teil A: Anforderungen an den Entwicklungsprozess
Teil B: Entwicklungsbegleitende Umsetzung und Anwendung
http://www.tae.de/de/seminare/medizintechnik/medizinprodukte/produktentwicklung/
anforderungen-und-tests-von-softwaregestuetzten-medizinischen-geraeten-3278500010.html
28.Juni 2010, Nürnberg
Gerätekombinationen in der Medizintechnik
http://www.tuv.com/de/seminare/geraetekombinationen-in-der-medizintechnik-799094871018488.html
1. Juli 2010, Berlin (Charité, Campus Virchow-Klinikum)
24. Treffpunkt Medizintechnik:
Intelligente Implantate und Prothesen - Entwicklungen in Medizin
und Technik
http://tsbmedici.de/events/details+M53f2eea6703.html
5. Oktober 2010, Köln
Point-of-care-Diagnostik (POCT) im Krankenhaus
http://www.tuv.com/de/seminare/point-of-care-diagnostik-poct-im-krankenhaus-950095071027296.html
17. bis 20. November 2010, Düsseldorf
MEDICA 2010
Internationale Fachmesse mit Kongress
http://www.medica.de
25. November 2010, Nürnberg
Point-of-care-Diagnostik (POCT) im Krankenhaus
http://www.tuv.com/de/seminare/point-of-care-diagnostik-poct-im-krankenhaus-799095071027313.html
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Beachtung üblicher journalistischer Grundsätze über aktuelle
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diese insbesondere für Medizintechniker und Mediziningenieure
von Interesse sind. Dazu gibt es Nachrichten und Auffassungen
wieder, die nach Überzeugung der Redaktion den Tatsachen
entsprechen und objektiv begründet sind. Trotz gründlicher
Recherchen und sorgfältiger Bearbeitung sind Fehler nicht
auszuschließen und Irrtümer vorbehalten. Kritik und Anregungen
werden gerne entgegen genommen und bei den weiteren Ausgaben berücksichtigt.
Für den Inhalt verlinkter Seiten kann und soll keine
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Redaktion:
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Wolfgang Menke (verantwortlich)
Beirat:
Manfred Kindler
Sören Schroll
Verlag:
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Tel. 030 78702813
Fax 030 78702812
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