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Datenschutz
Übergangsfrist
läuft ab
Bis Mai 2004
müssen hunderttausende Betriebe Datenschutzbeauftragten
bestellen / Strafen bis zu 250.000 Euro
Köln/Berlin. xx.
September 2003.
Ob Kunden-,
Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Fast jedes
Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele
Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten
mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen. Damit
müssen diese Freiberufler, Unternehmen und Einrichtungen
spätestens bis Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten (DSB)
schriftlich bestellen und die Neuregelungen des BDSG umsetzen,
ansonsten drohen saftige Bußgelder bis zu 250.000 Euro. Die
Regelung zur Bestellung eines DSB gilt auch für kleine und
mittelständische Betriebe sofern mindestens fünf Mitarbeiter
regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung
personenbezogener Daten befasst sind.
„Nach meinen
Erfahrungen beschäftigen sich bisher lediglich 30 Prozent aller
betroffenen Unternehmen ernsthaft mit dem Thema Datenschutz“,
sagt Sonja Eckardt, Datenschutz-Fachkoordinatorin der TÜV
Rheinland Group. Eine Ursache für dieses
Versäumnis sieht sie in den hohen Anforderungen, die mit der
Position eines Datenschutzbeauftragten verbunden sind. „Ein
Datenschutzbeauftragter muss heute eigentlich IT-Spezialist,
Pädagoge, Betriebswirt, Psychologe, Organisator und Jurist in
einem sein“, erklärt sie. „Deshalb bieten wir Unternehmen
und Krankenhäusern sowohl einen Datenschutz-Checkup als auch
das komplette Outsourcing dieses Themenbereichs an.“
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Ihre Ansprechpartnerin für redaktionelle Fragen:
Rita Hirlehei, Tel.: 0221/806-2255
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Hier
finden Sie eine Liste
mit Ansprechpartnern von Datenschutzbeauftragten der TÜV
Rheinland Group
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