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Datenschutz

Übergangsfrist läuft ab

Bis Mai 2004 müssen hunderttausende Betriebe Datenschutzbeauftragten bestellen / Strafen bis zu 250.000 Euro

Köln/Berlin. xx. September 2003.

Ob Kunden-, Mitarbeiter-, Patienten- oder Mandantendaten: Fast jedes Unternehmen, alle medizinischen Einrichtungen und viele Freiberufler wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer arbeiten mit Daten, die unter das Bundesdatenschutzgesetz fallen. Damit müssen diese Freiberufler, Unternehmen und Einrichtungen spätestens bis Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten (DSB) schriftlich bestellen und die Neuregelungen des BDSG umsetzen, ansonsten drohen saftige Bußgelder bis zu 250.000 Euro. Die Regelung zur Bestellung eines DSB gilt auch für kleine und mittelständische Betriebe sofern mindestens fünf Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind.

„Nach meinen Erfahrungen beschäftigen sich bisher lediglich 30 Prozent aller betroffenen Unternehmen ernsthaft mit dem Thema Datenschutz“, sagt Sonja Eckardt, Datenschutz-Fachkoordinatorin der TÜV Rheinland Group. Eine Ursache für dieses Versäumnis sieht sie in den hohen Anforderungen, die mit der Position eines Datenschutzbeauftragten verbunden sind. „Ein Datenschutzbeauftragter muss heute eigentlich IT-Spezialist, Pädagoge, Betriebswirt, Psychologe, Organisator und Jurist in einem sein“, erklärt sie. „Deshalb bieten wir Unternehmen und Krankenhäusern sowohl einen Datenschutz-Checkup als auch das komplette Outsourcing dieses Themenbereichs an.“

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Rita Hirlehei, Tel.: 0221/806-2255

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Hier finden Sie eine Liste mit Ansprechpartnern von Datenschutzbeauftragten der TÜV Rheinland Group

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