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Änderung der MPBetreibV
AMD GmbH / Dipl.-Ing. A. Spier
§ 4 (1) Instandhaltung:
Der Betreiber muß vor Beauftragung prüfen, ob die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung
und Aufbereitung)
gegeben sind.
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