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Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Köln informiert
Asbest-Belastung in Sterilisatoren
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der routinemäßigen Kontrolle von Dampfkesseln in Sterilisatoren hat die Arbeitsschutzverwaltung festgestellt, dass in Krankenhäusern vereinzelt noch Dampf-Sterilisatoren betrieben werden, deren Verrohrung und teilweise auch die Kessel selbst mit Chrysotil-Asbest-Schnüren als Isolation umwickelt sind.
Material-Analysen der Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW ergaben bei den eingesandten Proben einen Asbest-Anteil von bis zu 96 %.
Ermittlungen bei Herstellern führten zu der Erkenntnis, dass bis zum Baujahr 1983, teilweise je nach Hersteller bis 1985 Asbest als Isolationsmaterial für die Verrohrung und für den Kessel selbst verwendet wurde. Die Hersteller schätzen die Standzeiten ihrer Geräte zwischen 8 und 50 Jahren ein, so dass noch viele Sterilisatoren der Baujahre 1985 und früher betrieben werden dürften. Betroffen seien aber nicht nur die Aggregate mit Dampf, sondern auch Sterilisatoren mit anderen Entkeimungssystemen (z.B. Gas) bis hin zum Klein-Sterilisator als Tischgerät.
Die von dem Stoff Asbest ausgehende Gefahr ist für Wartungs- und Instandsetzungspersonal als kritisch einzustufen, da er in ungebundener Form vorliegt und durch die jahrelange thermische Exposition eine hohe Staubentwicklung eingetreten ist. Die Staatliche Arbeitsschutzverwaltung NRW wird in nächster Zeit stichprobenartige Kontrollen in Krankenhäusern auf Vorhandensein von Sterilisatoren mit Asbest-Gehalt durchführen. Betreibt ein Krankenhaus (noch) ein solches Gerät, hat es die Pflicht, umgehend eine Sanierung zu veranlassen und bis zum Abschluss dieser Maßnahme keine Wartungs-, Instandsetzungs- oder Prüftätigkeiten in den kontaminierten Bereichen durchzuführen.
Sollte eine Sanierung oder Entsorgung eines Geräts notwendig sein, so ist diese nur von anerkannten Fachfirmen durch sachkundigen Personen mit Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 3 durchzuführen.
Für Fragen zu diesem Thema stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch unter 0221/96277-350 zur Verfügung.
Datum: August 21, 2000
Autor: Axel Hüchelbach
poststelle@stafa-k.nrw.de
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