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Pflegebetten: Zahlreiche Unfälle und keine Reaktion

Wenn das Bett zur Falle wird

Konstruktionsfehler oder Fahrlässigkeit? Hersteller und Betreiber von Pflegebetten wie auch die Krankenkassen, die die Betten bezahlen, weisen jede Verantwortung für die jüngsten Unglücksfälle mit elektrisch betriebenen Betten in Altenheimen und der häuslichen Krankenpflege von sich. Während über Vorschriften und Formalitäten gestritten wird, fühlt sich niemand berufen, die Betroffenen über mögliche Gefahren aufzuklären oder Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

In den Jahren 1998 bis 2000 gab es mindestens 15 Todesfälle im Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Pflegebetten, zusätzlich eine große Anzahl von Verletzten. Sieben Menschen starben aufgrund so genannter "mechanischer Fehlfunktionen", in deren Folge die Verunglückten eingeklemmt wurden oder unglücklich aus dem Bett fielen. Acht weitere Todesfälle sind mit großer Wahrscheinlichkeit auf Probleme im Bereich des elektrischen Antriebs zurückzuführen. Stromschläge durch blank liegende Drähte, Rauchgasvergiftungen und Verbrennungen durch Schwelbrände waren für sie die Todesursache - Vorkommnisse, die man bei einem medizintechnischen Gerät mit einem CE-Prüfzeichen nicht erwarten würde.

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Gefahr erkannt, doch nicht gebannt
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Auffällig ist, dass die Fehlfunktionen bei elektrisch betriebenen Pflegebetten nicht etwa von älteren Modellen, die schon seit Jahren in Betrieb sind, verursacht wurden. Vielmehr war eine Großzahl der Unglücksbetten laut Dr. M. Neumann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) neuwertig, beziehungsweise neu an die Patienten ausgeliefert worden. Wie kann das sein? Entweder müssen die Betten von vorne herein schadhaft gewesen sein, was in den Verantwortungsbereich der Hersteller fallen würde, oder die Betten wurden auf dem Transport oder bei der Aufstellung beschädigt. Zuständig hierfür wäre dann der Aufstellende. Eine weitere Erklärung könnte sein: Patienten und Pflegepersonal wurden nicht ausreichend oder falsch in den Umgang mit dem Pflegebett eingewiesen. Die Verantwortung hierfür hätte der Lieferant, vor allem aber der Betreiber und Anwender zu tragen. Doch während über neue Richtlinien und Gesetzeserweiterungen gestritten wird, bleibt das eigentliche Problem bestehen: Die Konstruktion der Betten lässt nach wie vor Unfälle zu. Ein elektrisch betriebenes Krankenbett birgt eine Vielzahl von möglichen Handhabungsfehlern: angefangen bei einer Überlastung des Motors (zu lange Betriebszeiten, laufen lassen gegen einen Widerstand wie beispielsweise eine Fensterbank), über das Einklemmen oder Durchscheuern der elektrischen Leitungen bis hin zum nass werden der Elektrik beim Reinigen des Bettes, beim Waschen des Patienten oder auch durch Inkontinenz. Um Bedienungsfehler auszuschließen, müssen sämtliche Personen, die mit dem Bett umgehen, intensiv geschult und auf alle Risiken und Gefahren hingewiesen werden. Oder aber das Bett muss so konzipiert sein, dass Handhabungsfehler oder technische Defekte nicht zu Unfällen führen können.

Häufige Probleme mit Pflegebetten:
• Kabel werden durch scharfe Kanten beschädigt
• Antriebe sind nicht eingekapselt, so dass Feuchtigkeit eindringen kann
• Kabeldurchführungen ohne Gummimuffen
• Hubzylinder werden undicht
• Antriebe werden zu schnell heiß
• Seitengitter sind oft sehr schwer einzustellen
• Handbedienung: Haken bricht ab, Gehäuse bricht
• Auflagen aus Kunststoff brechen – besser sind Drahtgitter

Unerlässliche Sicherheitsmaßnahmen an Pflegebetten:
• Schutz vor Feuchtigkeitseinwirkung auf Antriebe oder Antriebsgehäuse und
   Steckvorrichtungen
• Zugentlastung und Kabelführungen überprüfen, insbesondere die Netzanschlussleitung, Bedienelemente, Kanten und Gummimuffen
• Sicherung für Überhitzung durch Sicherung im Primärstromkreis und Temperaturüberwachung
• Sichere Bremsen
• Sichere bewegliche Teile
• Sichere Seitenteile

(Quelle: Jürgen Nippa, Universitätsklinikum Gießen, VDE-Seminar 22. September 2000)

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Überprüfung ist Pflicht
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Wird ein Pflegebett - ob nun elektrisch betrieben oder nicht - in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verwendet, unterliegt es dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und muss in regelmäßigen Abständen von qualifiziertem Personal überprüft werden. In stationären Einrichtungen klappt das zumindest teilweise. Doch niemand fühlt sich zuständig für die Betten, die an zu Hause lebende Pflegebedürftige ausgeliefert werden. Gewiss müssten auch diese Betten regelmäßig überprüft werden, wie es die Betreiberverordnung vorsieht. Ein "Betreiber" im juristischen Sinne fehlt in diesen Fällen aber meistens. Kein Betreiber – keine Verantwortung. Keine Verantwortung – keine Überprüfung. Keine Überprüfung – vermehrte Unglücksfälle? Die Kranken- und Pflegekassen wissen zum großen Teil nicht einmal, wo die Risiko behafteten Betten stehen. Noch nicht einmal wurden die Versicherten, die ein Pflegebett zu Hause haben, über mögliche Gefahren aufgeklärt. Zumindest sollten wenigstens diejenigen Bettentypen, mit denen es in der Vergangenheit zu den tragischen Unfällen kam, in Zukunft bei Bewilligungsanträgen nicht mehr berücksichtigt werden. Doch bislang blieben die Unfälle ohne Konsequenzen. Der TÜV Süddeutschland und TÜV Nord empfehlen eine mindestens jährliche Überprüfung aller Pflegebetten, auch derer außerhalb pflegerischer Einrichtungen. Die AMD TÜV-Medizintechnik (Unternehmensgruppe TÜV Rheinland Group) prüft diese Medizinprodukte bereits mehrfach anhand einer selbst erarbeiteten Checkliste (siehe Infokasten).

Bettenprüfung im Überblick

  • Sichtprüfung:
    Kabelführung, Netzanschlussleitung, Netzstecker, Kabelisolierung, Hubzylinder, Hydraulik, Auflagen, Seitengitter, Beschädigungen, Pflegezustand, Sicherungen, Prüfplakette (letzte Prüfung/nächste Prüfung)
  • Elektrische Messungen
    Nach DIN VDE 0751 mit geeigneten Prüfmitteln: Schutzleiter, Ableitströme, Isolationswiderstand
  • Funktionsprüfung
    Steuerung/Verstelleinrichtungen, Endabschaltung, Bremsen, Verstellbarkeit/ Einrasten der Seitengitter
  • Bewertung der Ergebnisse nur durch sachkundige Personen mit entsprechender Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung
  • Dokumentation
    Messverfahren, Ergebnisse, Serien-Nr., Typ, Datum, Prüfername, evtl. Stempel/Unterschrift

(Quelle: AMD TÜV-Medizintechnik)

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Konstruktionsfehler beheben
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Gegen Konstruktionsfehler dagegen helfen auch die schärfsten Kontrollen nicht. Elektrisch betriebene Pflegebetten sind laut dem Medizinproduktegesetz (MPG) aktive Medizinprodukte und dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinien (zum Beispiel Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG) entsprechen. Weder die Sicherheit des Patienten noch die Sicherheit und die Gesundheit der Anwender (Pflegepersonal, Ärzte) oder Dritter (Besucher im Krankenhaus, Servicedienstleister etc.) darf beim bestimmungsgemäßen Gebrauch von Pflegebetten oder anderen Medizinprodukten beeinträchtigt oder gefährdet werden. Das CE-Siegel für überprüfte Übereinstimmung mit den Vorschriften bot jedoch bei den jüngsten dokumentierten Unfällen mit elektrisch betriebenen Pflegebetten keinen ausreichenden Schutz. Die Hersteller von Pflegebetten sind hier gefordert, grundlegende Sicherheitsaspekte wie wirksamen Flüssigkeitsschutz an elektrischen Bauteilen, Zugentlastung und Knickschutz für Netzanschlussleitungen und adäquate Sicherung im Primärkreis des Antriebssystems zum Schutz der Patienten zu gewährleisten, auch wenn diese Forderungen möglicherweise über die der Normen für Pflegebetten (Regeln der Technik) hinausgehen. Manchmal ist schon der Einsatz von ein paar Gummimuffen genug, um eine Leitung wirksam vor einem Durchscheuern zu schützen. Innerhalb von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle eingehalten werden und die technischen Prüfungen nur von wirklich qualifiziertem Personal durchgeführt werden und außerdem eine nachvollziehbare Dokumentation stattfindet. Es wird Zeit, das Kompetenzgerangel zwischen Hersteller, Betreibern und Kassen zu beenden und Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor weiteren Unglücksfällen mit Pflegebetten zu ergreifen. Eine Aufklärung der Betroffenen ist ein Anfang.
Susanne E. Kaiser


Quellenhinweis: KlinikManagement Aktuell 03/01

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