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Pflegebetten: Zahlreiche Unfälle und keine Reaktion
Wenn das Bett zur Falle wird
Konstruktionsfehler oder Fahrlässigkeit? Hersteller und
Betreiber von Pflegebetten wie auch die Krankenkassen, die die
Betten bezahlen, weisen jede Verantwortung für die jüngsten
Unglücksfälle mit elektrisch betriebenen Betten in Altenheimen
und der häuslichen Krankenpflege von sich. Während über
Vorschriften und Formalitäten gestritten wird, fühlt sich
niemand berufen, die Betroffenen über mögliche Gefahren
aufzuklären oder Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
In den Jahren 1998 bis 2000 gab es mindestens 15 Todesfälle
im Zusammenhang mit Fehlfunktionen von Pflegebetten, zusätzlich
eine große Anzahl von Verletzten. Sieben Menschen starben
aufgrund so genannter "mechanischer Fehlfunktionen",
in deren Folge die Verunglückten eingeklemmt wurden oder
unglücklich aus dem Bett fielen. Acht weitere Todesfälle sind
mit großer Wahrscheinlichkeit auf Probleme im Bereich des
elektrischen Antriebs zurückzuführen. Stromschläge durch
blank liegende Drähte, Rauchgasvergiftungen und Verbrennungen
durch Schwelbrände waren für sie die Todesursache -
Vorkommnisse, die man bei einem medizintechnischen Gerät mit
einem CE-Prüfzeichen nicht erwarten würde.
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Gefahr erkannt, doch nicht gebannt
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Auffällig ist, dass die Fehlfunktionen bei elektrisch
betriebenen Pflegebetten nicht etwa von älteren Modellen, die
schon seit Jahren in Betrieb sind, verursacht wurden. Vielmehr
war eine Großzahl der Unglücksbetten laut Dr. M. Neumann vom
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
neuwertig, beziehungsweise neu an die Patienten ausgeliefert
worden. Wie kann das sein? Entweder müssen die Betten von vorne
herein schadhaft gewesen sein, was in den Verantwortungsbereich
der Hersteller fallen würde, oder die Betten wurden auf dem
Transport oder bei der Aufstellung beschädigt. Zuständig
hierfür wäre dann der Aufstellende. Eine weitere Erklärung
könnte sein: Patienten und Pflegepersonal wurden nicht
ausreichend oder falsch in den Umgang mit dem Pflegebett
eingewiesen. Die Verantwortung hierfür hätte der Lieferant,
vor allem aber der Betreiber und Anwender zu tragen. Doch
während über neue Richtlinien und Gesetzeserweiterungen
gestritten wird, bleibt das eigentliche Problem bestehen: Die
Konstruktion der Betten lässt nach wie vor Unfälle zu. Ein
elektrisch betriebenes Krankenbett birgt eine Vielzahl von
möglichen Handhabungsfehlern: angefangen bei einer Überlastung
des Motors (zu lange Betriebszeiten, laufen lassen gegen einen
Widerstand wie beispielsweise eine Fensterbank), über das
Einklemmen oder Durchscheuern der elektrischen Leitungen bis hin
zum nass werden der Elektrik beim Reinigen des Bettes, beim
Waschen des Patienten oder auch durch Inkontinenz. Um
Bedienungsfehler auszuschließen, müssen sämtliche Personen,
die mit dem Bett umgehen, intensiv geschult und auf alle Risiken
und Gefahren hingewiesen werden. Oder aber das Bett muss so
konzipiert sein, dass Handhabungsfehler oder technische Defekte
nicht zu Unfällen führen können.
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Häufige Probleme mit Pflegebetten:
• Kabel werden durch scharfe Kanten beschädigt
• Antriebe sind nicht eingekapselt, so dass Feuchtigkeit
eindringen kann
• Kabeldurchführungen ohne Gummimuffen
• Hubzylinder werden undicht
• Antriebe werden zu schnell heiß
• Seitengitter sind oft sehr schwer einzustellen
•
Handbedienung: Haken bricht ab, Gehäuse bricht
• Auflagen aus Kunststoff brechen – besser sind
Drahtgitter
Unerlässliche Sicherheitsmaßnahmen an Pflegebetten:
• Schutz vor Feuchtigkeitseinwirkung auf
Antriebe oder Antriebsgehäuse und
Steckvorrichtungen
• Zugentlastung und Kabelführungen überprüfen,
insbesondere die Netzanschlussleitung, Bedienelemente,
Kanten und Gummimuffen
• Sicherung für Überhitzung durch Sicherung im
Primärstromkreis und Temperaturüberwachung
• Sichere Bremsen
• Sichere bewegliche Teile
• Sichere Seitenteile
(Quelle: Jürgen Nippa,
Universitätsklinikum Gießen, VDE-Seminar 22. September
2000) |
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Überprüfung ist Pflicht
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Wird ein Pflegebett - ob nun elektrisch betrieben oder nicht
- in einem Krankenhaus oder Pflegeheim verwendet, unterliegt es
dem Medizinproduktegesetz (MPG) und der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung und muss in regelmäßigen
Abständen von qualifiziertem Personal überprüft werden. In
stationären Einrichtungen klappt das zumindest teilweise. Doch
niemand fühlt sich zuständig für die Betten, die an zu Hause
lebende Pflegebedürftige ausgeliefert werden. Gewiss müssten
auch diese Betten regelmäßig überprüft werden, wie es die
Betreiberverordnung vorsieht. Ein "Betreiber" im
juristischen Sinne fehlt in diesen Fällen aber meistens. Kein
Betreiber – keine Verantwortung. Keine Verantwortung – keine
Überprüfung. Keine Überprüfung – vermehrte
Unglücksfälle? Die Kranken- und Pflegekassen wissen zum
großen Teil nicht einmal, wo die Risiko behafteten Betten
stehen. Noch nicht einmal wurden die Versicherten, die ein
Pflegebett zu Hause haben, über mögliche Gefahren aufgeklärt.
Zumindest sollten wenigstens diejenigen Bettentypen, mit denen
es in der Vergangenheit zu den tragischen Unfällen kam, in
Zukunft bei Bewilligungsanträgen nicht mehr berücksichtigt
werden. Doch bislang blieben die Unfälle ohne Konsequenzen. Der
TÜV Süddeutschland und TÜV Nord empfehlen eine mindestens
jährliche Überprüfung aller Pflegebetten, auch derer
außerhalb pflegerischer Einrichtungen. Die AMD TÜV-Medizintechnik
(Unternehmensgruppe TÜV Rheinland Group) prüft
diese Medizinprodukte bereits mehrfach anhand einer selbst
erarbeiteten Checkliste (siehe Infokasten).
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Bettenprüfung im Überblick
- Sichtprüfung:
Kabelführung, Netzanschlussleitung, Netzstecker,
Kabelisolierung, Hubzylinder, Hydraulik, Auflagen,
Seitengitter, Beschädigungen, Pflegezustand,
Sicherungen, Prüfplakette (letzte Prüfung/nächste
Prüfung)
- Elektrische Messungen
Nach DIN VDE 0751 mit geeigneten Prüfmitteln:
Schutzleiter, Ableitströme, Isolationswiderstand
- Funktionsprüfung
Steuerung/Verstelleinrichtungen, Endabschaltung,
Bremsen, Verstellbarkeit/ Einrasten der Seitengitter
- Bewertung der Ergebnisse nur
durch sachkundige Personen mit entsprechender
Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung
- Dokumentation
Messverfahren, Ergebnisse, Serien-Nr., Typ, Datum,
Prüfername, evtl. Stempel/Unterschrift
(Quelle: AMD TÜV-Medizintechnik) |
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Konstruktionsfehler beheben
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Gegen Konstruktionsfehler dagegen helfen auch die schärfsten
Kontrollen nicht. Elektrisch betriebene Pflegebetten sind laut
dem Medizinproduktegesetz (MPG) aktive Medizinprodukte und
dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den
grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinien (zum
Beispiel Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG) entsprechen. Weder
die Sicherheit des Patienten noch die Sicherheit und die
Gesundheit der Anwender (Pflegepersonal, Ärzte) oder Dritter
(Besucher im Krankenhaus, Servicedienstleister etc.) darf beim
bestimmungsgemäßen Gebrauch von Pflegebetten oder anderen
Medizinprodukten beeinträchtigt oder gefährdet werden. Das
CE-Siegel für überprüfte Übereinstimmung mit den
Vorschriften bot jedoch bei den jüngsten dokumentierten
Unfällen mit elektrisch betriebenen Pflegebetten keinen
ausreichenden Schutz. Die Hersteller von Pflegebetten sind hier
gefordert, grundlegende Sicherheitsaspekte wie wirksamen
Flüssigkeitsschutz an elektrischen Bauteilen, Zugentlastung und
Knickschutz für Netzanschlussleitungen und adäquate Sicherung
im Primärkreis des Antriebssystems zum Schutz der Patienten zu
gewährleisten, auch wenn diese Forderungen möglicherweise
über die der Normen für Pflegebetten (Regeln der Technik)
hinausgehen. Manchmal ist schon der Einsatz von ein paar
Gummimuffen genug, um eine Leitung wirksam vor einem
Durchscheuern zu schützen. Innerhalb von Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen ist es wichtig, dass die gesetzlich
vorgeschriebenen Prüfintervalle eingehalten werden und die
technischen Prüfungen nur von wirklich qualifiziertem Personal
durchgeführt werden und außerdem eine nachvollziehbare
Dokumentation stattfindet. Es wird Zeit, das Kompetenzgerangel
zwischen Hersteller, Betreibern und Kassen zu beenden und
Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor weiteren
Unglücksfällen mit Pflegebetten zu ergreifen. Eine Aufklärung
der Betroffenen ist ein Anfang.
Susanne E. Kaiser

Quellenhinweis: KlinikManagement Aktuell 03/01
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