
Medizinische Druckluft unterliegt dem AMG:
Dicke Luft in deutschen Krankenhaeusern
"Luft zur medizinischen Anwendung" soll auf Grund
seiner Zweckbestimmung dem Arzneimittelgesetz (AMG) zuzuordnen
sein und somit in die Zustaendigkeit des Apothekers fallen. Das
Problem, was daraus erwaechst, laesst sich jedoch nicht mit
Zustaendigkeitszuweisungen aus dem Weg schaffen. Vielmehr werden
Krankenhausbetreiber jetzt gezwungen, ihre
Druckluftversorgungssysteme gemaess den Reinheitsanforderungen
des Europaeischen Arzneibuches anzupassen und die
Druckluftqualitaet kontinuierlich zu ueberwachen. Besonders die
neuen Grenzwerte fuer Wasser (67 ppm V/V) und Oel (0,1 mg/m³)
werden bislang vielfach ueberschritten. Aus technischer Sicht
ist die Erreichung der Reinheitsanforderungen z.B. durch
zusaetzliche Filter und Adsorptionstrockner realisierbar. Die
finanziellen Folgen fuer das Gesundheitswesen insgesamt sind
jedoch noch nicht absehbar.
Wir werden ueber die Ergebnisse an dieser Stelle berichten. Für
Fragen und Anregungen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:
AMD TÜV-Medizintechnik 030 / 7562-1919 (Herr Spier)
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Die Sammlung von Fachbeitraegen zu diesem
Thema werden wir fortlaufend ergaenzen. Schauen Sie regelmaessig
vorbei!
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