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Expertenthema

Medizinische Druckluft unterliegt dem AMG:
Dicke Luft in deutschen Krankenhaeusern

"Luft zur medizinischen Anwendung" soll auf Grund seiner Zweckbestimmung dem Arzneimittelgesetz (AMG) zuzuordnen sein und somit in die Zustaendigkeit des Apothekers fallen. Das Problem, was daraus erwaechst, laesst sich jedoch nicht mit Zustaendigkeitszuweisungen aus dem Weg schaffen. Vielmehr werden Krankenhausbetreiber jetzt gezwungen, ihre Druckluftversorgungssysteme gemaess den Reinheitsanforderungen des Europaeischen Arzneibuches anzupassen und die Druckluftqualitaet kontinuierlich zu ueberwachen. Besonders die neuen Grenzwerte fuer Wasser (67 ppm V/V) und Oel (0,1 mg/m³) werden bislang vielfach ueberschritten. Aus technischer Sicht ist die Erreichung der Reinheitsanforderungen z.B. durch zusaetzliche Filter und Adsorptionstrockner realisierbar. Die finanziellen Folgen fuer das Gesundheitswesen insgesamt sind jedoch noch nicht absehbar.

Wir werden ueber die Ergebnisse an dieser Stelle berichten. Für Fragen und Anregungen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an:
AMD TÜV-Medizintechnik 030 / 7562-1919 (Herr Spier)

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