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Brandherd elektrisches Pflegebett

Von Werner Pude, Ruth Schmidt

Kaum jemand denkt an ein Risiko, wenn er ein elektrisches Pflegebett bedient. Elektrisch betriebene Betten sind aus dem Klinik- und Pflegeheimalltag nicht mehr wegzudenken. Man wiegt sich in Sicherheit, trägt doch so ein Bett das Siegel einer Sicherheitsprüfung und entspricht den DIN-Normen.Diese Sicherheit ist oftmals trügerisch. In jüngster Zeit wurden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) immer wieder Brände gemeldet, die von einem elektrisch betriebenen Pflegebett ausgingen. Bei diesen Vorfällen gab es Verletzte und sogar Tote.

Wie kann ein Pflegebett zu einem Brandherd werden? Laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung und Medizinproduktegesetz müssen die elektrischen Betten so konstruiert sein, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Zudem schreibt die Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« (BGV A3/vormals VBG 4) vor, dass nur sichere elektrische Betriebsmittel zu benutzen sind.

Stehen die Betten erst einmal im Altenheim oder im Krankenhaus, kümmert sich in der Regel kein Sicherheitsexperte mehr um sie. Sie sind sozusagen sich selbst, den Patienten und dem Pflege- und Reinigungspersonal überlassen. Und da kann so allerhand langsam und unbemerkt zur Unfall- und/oder Feuerfalle werden.

Aufsichtspersonen der Präventionsdienste Delmenhorst und Hannover der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben aufgrund der Vorfälle die elektrisch betriebenen Pflegebetten verstärkt unter die Lupe genommen. Was sie sahen, war oftmals erschreckend. Immer wieder entdeckten sie Mängel, die zu schweren Unfällen führen können: Bei verschiedenen Fabrikaten waren die Antriebsmotoren nicht ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt. Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmittel konnten sich somit ihren Weg zum Motor bahnen. Ebenso ermöglichten äußerlich beschädigte Handbedienteile das Eindringen von Feuchtigkeit oder verursachten innere Kurzschlüsse. Teilweise waren Kabelhalterungen beschädigt. Dadurch hingen die Kabel lose herunter und lösten die Zugentlastungen. Außerdem entstanden Scherstellen in der Bettenmechanik. Unsachgemäße Eigenreparaturen durch das Pflegepersonal, zum Beispiel das Festbinden oder -kleben von losgerissenen elektrischen Leitungen, führten ebenfalls zum Einklemmen und Abreißen der Leitungen. Kurzum: Viele Betten waren überhaupt nicht mehr sicher. Was ist also zu tun?

Eine Bestandsaufnahme aller Pflegebetten und eine Sicherheitsprüfung nach den BGV-A2-Regeln ist notwendig und sollte von den Krankenhaus- und Pflegeheimbetreibern sofort durchgeführt werden. Bei festgestellten Schäden ist umgehend eine Reparatur zu veranlassen.

Außerdem sollte das Personal geschult werden, damit es Schäden erkennen und Zwischenfälle verhindern kann. Die Betten und die Handbedienteile sollten bei Dienstbeginn kontrolliert werden.

Alle Betten müssen je nach Bauart und Zustand in regelmäßigen Abständen durchgecheckt werden (BGV-A2-Prüfung). Der Zeitabstand der Prüfungen richtet sich nach dem vorgefundenen Zustand bei der Bestandsaufnahme.Die berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift »Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« (BGV A3) bei Bedarf mit der Bestell-Postkarte anfordern.

Quelle: BGW-Mitteilungen, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtsdienst (BGW)

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