Brandherd elektrisches Pflegebett
Von Werner Pude, Ruth Schmidt
Kaum jemand denkt an ein Risiko, wenn er ein
elektrisches Pflegebett bedient. Elektrisch betriebene Betten
sind aus dem Klinik- und Pflegeheimalltag nicht mehr
wegzudenken. Man wiegt sich in Sicherheit, trägt doch so ein
Bett das Siegel einer Sicherheitsprüfung und entspricht den
DIN-Normen.Diese Sicherheit ist oftmals trügerisch. In
jüngster Zeit wurden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) immer wieder Brände gemeldet, die von
einem elektrisch betriebenen Pflegebett ausgingen. Bei diesen
Vorfällen gab es Verletzte und sogar Tote.
Wie kann ein Pflegebett zu einem Brandherd
werden? Laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung und
Medizinproduktegesetz müssen die elektrischen Betten so
konstruiert sein, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Zudem
schreibt die Berufsgenossenschaftliche
Unfallverhütungsvorschrift »Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel« (BGV A3/vormals VBG 4) vor, dass nur sichere
elektrische Betriebsmittel zu benutzen sind.
Stehen die Betten erst einmal im Altenheim
oder im Krankenhaus, kümmert sich in der Regel kein
Sicherheitsexperte mehr um sie. Sie sind sozusagen sich selbst,
den Patienten und dem Pflege- und Reinigungspersonal
überlassen. Und da kann so allerhand langsam und unbemerkt zur
Unfall- und/oder Feuerfalle werden.
Aufsichtspersonen der Präventionsdienste
Delmenhorst und Hannover der Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) haben aufgrund der
Vorfälle die elektrisch betriebenen Pflegebetten verstärkt
unter die Lupe genommen. Was sie sahen,
war oftmals erschreckend. Immer wieder entdeckten sie Mängel,
die zu schweren Unfällen führen können: Bei verschiedenen
Fabrikaten waren die Antriebsmotoren nicht ausreichend vor
Feuchtigkeit geschützt. Wasser, Reinigungs- und
Desinfektionsmittel konnten sich somit ihren Weg zum Motor
bahnen. Ebenso ermöglichten äußerlich beschädigte
Handbedienteile das Eindringen von Feuchtigkeit oder
verursachten innere Kurzschlüsse. Teilweise waren
Kabelhalterungen beschädigt. Dadurch hingen die Kabel lose
herunter und lösten die Zugentlastungen. Außerdem entstanden
Scherstellen in der Bettenmechanik. Unsachgemäße
Eigenreparaturen durch das Pflegepersonal, zum Beispiel das
Festbinden oder -kleben von losgerissenen elektrischen
Leitungen, führten ebenfalls zum Einklemmen und Abreißen der
Leitungen. Kurzum: Viele Betten waren überhaupt nicht mehr
sicher. Was ist also zu tun?
Eine Bestandsaufnahme aller Pflegebetten und
eine Sicherheitsprüfung nach den BGV-A2-Regeln ist notwendig
und sollte von den Krankenhaus- und Pflegeheimbetreibern sofort
durchgeführt werden. Bei festgestellten Schäden ist umgehend
eine Reparatur zu veranlassen.
Außerdem sollte das Personal geschult werden,
damit es Schäden erkennen und Zwischenfälle verhindern kann.
Die Betten und die Handbedienteile sollten bei Dienstbeginn
kontrolliert werden.
Alle Betten müssen je nach Bauart und Zustand
in regelmäßigen Abständen durchgecheckt werden
(BGV-A2-Prüfung). Der Zeitabstand der Prüfungen richtet sich
nach dem vorgefundenen Zustand bei der Bestandsaufnahme.Die
berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift
»Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« (BGV A3) bei Bedarf
mit der Bestell-Postkarte anfordern.
Quelle: BGW-Mitteilungen, Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtsdienst (BGW)
weitere Artikel zum Thema
[zurück]
|