Der
Billige-Jakob" ist hausgemacht
von Antonius Spier
Der harte Wettbewerb unter den Herstellern von Medizinprodukten greift zunehmend auf
den medizintechnischen Dienstleistungsbereich über. Freier Wettbewerb ist
Grundvoraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft. Aber läßt sich der hohe
Sicherheitsstandard in den deutschen Krankenhäusern halten, wenn die "Gesetze des
Marktes" regieren?
Des einen Freud ist des anderen Leid
Das Gesundheitsstrukturgesetz zwingt zu massiven Einsparungen im Gesundheitswesen.
Personalkosten, die den größten Anteil eines Krankenhausbudgets ausmachen, lassen sich
nur in geringem Ausmaß reduzieren. Was liegt da näher, als beim Einkauf von Produkten
und Dienstleistungen zu sparen. Der "Sparzwang" ist in Preisverhandlungen mit
Zulieferern und Dienstleistungsanbietern allgegenwärtig.
Der Wettbewerb unter den Dienstleistern ist inzwischen so groß, daß die
Preisvorstellung des Einkäufers (Nachfrager) oft vom Anbieter (Dienstleister) ohne
Verhandlungsspielraum akzeptiert werden muß. Die Preise für Dienstleistungen fallen,
aber jedem Einkäufer muß klar sein, daß die Durchsetzung von immer niedrigeren
Einstandspreisen mittelfristig die Qualität der Dienstleistung bzw. die Leistungsinhalte
beeinflußt. Wie soll ein Dienstleistungsunternehmen sich den niedrigeren Marktpreisen
anpassen, wenn nicht durch Minderung des gebotenen Leistungsumfangs?
Die schmerzlichen Erfahrungen der Automobilindustrie
Viele Industriebetriebe steigern Ihre Produktivität durch Rationalisierungsmaßnahmen,
die oft zu Lasten der Beschäftigung gehen. Ein Dienstleistungsunternehmen hat diese
Möglichkeit kaum, da eine viel größere Personalabhängigkeit vorherrscht. Das Produkt
ist die Dienstleistung des Personals.
Einige große Automobilkonzerne versuchen Ihre Wirtschaftlichkeit zu steigern, indem
sie Zulieferer knebeln" und die Preise für die zugelieferten Baugruppen
diktieren. Die große Abhängigkeit läßt den Zulieferern keine Wahl. Schmerzliche und
kostenintensive Erfahrungen, daß dieses zu Lasten der Qualität gehen kann, mußte
kürzlich der Ford-Konzern machen. Es gab (mal wieder) eine Rückrufaktion wegen
fehlerhafter Motoren, die letztendlich dem Konzern sehr teuer zu stehen kam. Hätten diese
Kosten vermieden werden können, wenn der Zulieferer nicht gezwungen gewesen wäre, zu
Niedrigstpreisen zu produzieren?
Die Behörden haben eine große Verantwortung
Das Beispiel aus der Automobilbranche läßt sich sicher nicht uneingeschränkt auf das
Gesundheitswesen in Deutschland übertragen. Dennoch müssen sich die Verantwortlichen im
Bundesministerium oder künftig die zuständigen EU-Behörden darüber im Klaren sein,
daß der "Sparzwang" auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Qualität der
medizinischen Versorgung bedeuten kann. Wettbewerb ist wichtig und gut, aber das
bestehende Sicherheits- und Qualitätsniveau darf nicht darunter leiden!
Prüfdienstleistung billiger als eine Schachtel Zigaretten
Ein Beispiel aus der Medizintechnik-Praxis soll die Problematik verdeutlichen:
Seriöse und langjährig erfahrene Anbieter von Prüfdienstleistungen an
medizin.-techn. Geräten/ Medizinprodukten (z.B. AMD TÜV-Medizintechnik) berechnen für Ihre Leistungen dem großen
Prüfaufwand und der geforderten Qualität der Leistungen angemessene Gebühren / Preise.
Zunehmend tummeln" sich jedoch Billiganbieter auf dem Markt. In der
Spitzengruppe" einer internen Analyse liegt ein Anbieter, der für die Prüfung
eines Gerätes der Gruppe 1 MedGV 4,20 DM verlangt. Hierin sind
selbstverständlich" die Fahrtkosten und die Übernahme der
Dokumentenverpflichtung bereits enthalten. Wettbewerb schafft Preisvorteile, aber dieser
Preis scheint doch eher ein Fall für die Staatsanwaltschaft zu sein.
Die (In-) Kompetenz des "Billiganbieters"
Viele der oben beschriebenen Anbieter sind Ein-Mann-Unternehmen. Die schlechte
Arbeitsmarktsituation bringt zusätzliche Motivation zur selbständigen Tätigkeit. Sie
können oft flexibel auf die Anforderungen der Kunden reagieren und aufgrund ihrer
geringen Kosten auch günstige Konditionen bieten. Ihr Versuch, Kenntnisse und Erfahrungen
aus der beruflichen Praxis z.B. als Elektroinstallateur o.ä. auf die
Medizintechnikbranche zu übertragen, scheitert leider all zu oft. Die rechtlichen
Anforderungen (BMA-Richtlinie) an die Qualifikation der Personen, die diese Prüfungen
durchführen können, werden in der Regel nicht erfüllt. MedGV, MPG, MPBetreibV, UVV,
etc. sind nahezu unbekannt, die DIN-Schutzklassen 1, 2, 3 werden mit der Gruppeneinteilung
1, 2, 3 nach MedGV verwechselt. Hierfür gibt es zahlreiche Belege.
Der Betreiber kann strafrechtlich belangt werden
Achtung: Nicht nur derjenige, der die Prüfung durchführt, sondern auch der, der
sie beauftragt (Betreiber), haftet für die ordnungsgemäße Durchführung und kann unter
Umständen strafrechtlich belangt werden (siehe MPG). Wer nach dem Motto handelt: 4,20 DM
gezahlt - Pflicht erfüllt, kann spätestens bei der nächsten Kontrolle durch die
zuständigen Behörden oder die Unfallversicherungsträger mit Konsequenzen rechnen. Noch
schwerwiegender sind Betreiber betroffen, bei denen durch Sicherheitsmängel die
Patienten- oder Anwendergesundheit gefährdet ist. Die Verantwortung der Betreiber ist
groß.
Sicher sind die o.g. Beispiele in der Regel auf schwarze Schafe", die es in
jeder Branche gibt, zurückzuführen. Aber ist nicht der allgemeine Trend, ausgelöst
durch den Kostendruck, allgegenwärtig?
Antonius Spier
c/o AMD TÜV GmbH
Alboinstr. 56
12103 Berlin
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