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Der „Billige-Jakob" ist hausgemacht
von Antonius Spier

Der harte Wettbewerb unter den Herstellern von Medizinprodukten greift zunehmend auf den medizintechnischen Dienstleistungsbereich über. Freier Wettbewerb ist Grundvoraussetzung für eine funktionierende Marktwirtschaft. Aber läßt sich der hohe Sicherheitsstandard in den deutschen Krankenhäusern halten, wenn die "Gesetze des Marktes" regieren?

 

Des einen Freud ist des anderen Leid

Das Gesundheitsstrukturgesetz zwingt zu massiven Einsparungen im Gesundheitswesen. Personalkosten, die den größten Anteil eines Krankenhausbudgets ausmachen, lassen sich nur in geringem Ausmaß reduzieren. Was liegt da näher, als beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen zu sparen. Der "Sparzwang" ist in Preisverhandlungen mit Zulieferern und Dienstleistungsanbietern allgegenwärtig.

Der Wettbewerb unter den Dienstleistern ist inzwischen so groß, daß die Preisvorstellung des Einkäufers (Nachfrager) oft vom Anbieter (Dienstleister) ohne Verhandlungsspielraum akzeptiert werden muß. Die Preise für Dienstleistungen fallen, aber jedem Einkäufer muß klar sein, daß die Durchsetzung von immer niedrigeren Einstandspreisen mittelfristig die Qualität der Dienstleistung bzw. die Leistungsinhalte beeinflußt. Wie soll ein Dienstleistungsunternehmen sich den niedrigeren Marktpreisen anpassen, wenn nicht durch Minderung des gebotenen Leistungsumfangs?

 

Die schmerzlichen Erfahrungen der Automobilindustrie

Viele Industriebetriebe steigern Ihre Produktivität durch Rationalisierungsmaßnahmen, die oft zu Lasten der Beschäftigung gehen. Ein Dienstleistungsunternehmen hat diese Möglichkeit kaum, da eine viel größere Personalabhängigkeit vorherrscht. Das Produkt ist die Dienstleistung des Personals.

Einige große Automobilkonzerne versuchen Ihre Wirtschaftlichkeit zu steigern, indem sie Zulieferer „knebeln" und die Preise für die zugelieferten Baugruppen diktieren. Die große Abhängigkeit läßt den Zulieferern keine Wahl. Schmerzliche und kostenintensive Erfahrungen, daß dieses zu Lasten der Qualität gehen kann, mußte kürzlich der Ford-Konzern machen. Es gab (mal wieder) eine Rückrufaktion wegen fehlerhafter Motoren, die letztendlich dem Konzern sehr teuer zu stehen kam. Hätten diese Kosten vermieden werden können, wenn der Zulieferer nicht gezwungen gewesen wäre, zu Niedrigstpreisen zu produzieren?

 

Die Behörden haben eine große Verantwortung

Das Beispiel aus der Automobilbranche läßt sich sicher nicht uneingeschränkt auf das Gesundheitswesen in Deutschland übertragen. Dennoch müssen sich die Verantwortlichen im Bundesministerium oder künftig die zuständigen EU-Behörden darüber im Klaren sein, daß der "Sparzwang" auch eine erhebliche Beeinträchtigung der Qualität der medizinischen Versorgung bedeuten kann. Wettbewerb ist wichtig und gut, aber das bestehende Sicherheits- und Qualitätsniveau darf nicht darunter leiden!

 

Prüfdienstleistung billiger als eine Schachtel Zigaretten

Ein Beispiel aus der Medizintechnik-Praxis soll die Problematik verdeutlichen:

Seriöse und langjährig erfahrene Anbieter von Prüfdienstleistungen an medizin.-techn. Geräten/ Medizinprodukten (z.B. AMD TÜV-Medizintechnik) berechnen für Ihre Leistungen dem großen Prüfaufwand und der geforderten Qualität der Leistungen angemessene Gebühren / Preise. Zunehmend „tummeln" sich jedoch Billiganbieter auf dem Markt. In der „Spitzengruppe" einer internen Analyse liegt ein Anbieter, der für die Prüfung eines Gerätes der Gruppe 1 MedGV 4,20 DM verlangt. Hierin sind „selbstverständlich" die Fahrtkosten und die Übernahme der Dokumentenverpflichtung bereits enthalten. Wettbewerb schafft Preisvorteile, aber dieser Preis scheint doch eher ein Fall für die Staatsanwaltschaft zu sein.

 

Die (In-) Kompetenz des "Billiganbieters"

Viele der oben beschriebenen Anbieter sind Ein-Mann-Unternehmen. Die schlechte Arbeitsmarktsituation bringt zusätzliche Motivation zur selbständigen Tätigkeit. Sie können oft flexibel auf die Anforderungen der Kunden reagieren und aufgrund ihrer geringen Kosten auch günstige Konditionen bieten. Ihr Versuch, Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis z.B. als Elektroinstallateur o.ä. auf die Medizintechnikbranche zu übertragen, scheitert leider all zu oft. Die rechtlichen Anforderungen (BMA-Richtlinie) an die Qualifikation der Personen, die diese Prüfungen durchführen können, werden in der Regel nicht erfüllt. MedGV, MPG, MPBetreibV, UVV, etc. sind nahezu unbekannt, die DIN-Schutzklassen 1, 2, 3 werden mit der Gruppeneinteilung 1, 2, 3 nach MedGV verwechselt. Hierfür gibt es zahlreiche Belege.

 

Der Betreiber kann strafrechtlich belangt werden

Achtung: Nicht nur derjenige, der die Prüfung durchführt, sondern auch der, der sie beauftragt (Betreiber), haftet für die ordnungsgemäße Durchführung und kann unter Umständen strafrechtlich belangt werden (siehe MPG). Wer nach dem Motto handelt: 4,20 DM gezahlt - Pflicht erfüllt, kann spätestens bei der nächsten Kontrolle durch die zuständigen Behörden oder die Unfallversicherungsträger mit Konsequenzen rechnen. Noch schwerwiegender sind Betreiber betroffen, bei denen durch Sicherheitsmängel die Patienten- oder Anwendergesundheit gefährdet ist. Die Verantwortung der Betreiber ist groß.

Sicher sind die o.g. Beispiele in der Regel auf „schwarze Schafe", die es in jeder Branche gibt, zurückzuführen. Aber ist nicht der allgemeine Trend, ausgelöst durch den Kostendruck, allgegenwärtig?

Antonius Spier
c/o AMD TÜV GmbH
Alboinstr. 56
12103 Berlin

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