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Status des " Arbeitskreises
Medizintechnik
Berlin-Brandenburg"
AMBB
Der AMBB ist ein offener Arbeitskreis
mit gemeinnützigen Zielen. Mitglieder sollen Fachleute aus
der Medizintechnik aus Krankenhäusern, Industrie, Gewerbe und
Behörden sein.
Ziele
Das Hauptanliegen des AMBB ist der
der Erfahrungsaustausch und die Erarbeitung von gemeinsam
getragenen Standpunkten, besonders bei der Umsetzung des
Medizinprodukterechts in die Praxis.
Der AMBB erörtert Probleme und
Fragestellungen, die von der Mehrheit der anwesenden
Mitglieder als wesentlich eingeschätzt werden.
Arbeitserwartungen
Mit der Arbeit des AMBB sollen
folgende Ziele vorrangig erreicht werden:
- höhere Rechtssicherheit bei der
Auslegung des Medizinprodukterechts
- Harmonisierung der praktischen
Umsetzung
- Erhöhung der Sicherheit und
Verfügbarkeit von Medizinprodukten bei gleichzeitiger
Aufwands- und Kostenoptimierung
- schnelle Informationen aus
Behörden und anderen Gremien
- Förderung von Kooperationen
zwischen den medizintechnischen Bereichen (z.B. Austausch
von Arbeitsmittel)
- schnelle Information über
Vorkommnisse mit Medizinprodukten
- schnelle Einleitung von Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr
- Einflussnahme auf die
Rechtssetzung und Normung
- Fortbildung der Mitglieder durch
Erfahrungsaustausch und Vorträge
Mitgliedschaft und Gremien
Als Mitglieder des AMBB erklären
sich diejenigen, die sich in die offizielle Mitgliedsliste
eintragen. Die Mitgliedschaft kann auf Wunsch des Mitgliedes
jederzeit formlos beendet werden.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur
Teilnahme an den Beratungen und Mitwirkung bei der Bildung
gemeinsam getragener Standpunkte des AMBB.
Der AMBB bestimmt mit einfacher
Mehrheit ein Gremium von fünf Personen für den Zeitraum von
zwei Jahren.
Die Aufgaben dieses Gremiums sind
- Organisation, Leitung und
Protokollierung der Beratungen
- Organisation und inhaltliche
Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit.
- Vertretung der Interessen des AMBB
nach außen
- Kontakt zu anderen Arbeitskreisen
und Fachverbänden
Änderungen des Status bedürfen der
Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder und
müssen schriftlich allen Mitgliedern mitgeteilt werden.
Berlin, den 16.
September 1999
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