Apps auf Rezept sind erfolgreich angelaufen

von Rudi Wuttke

Patienten und Ärzte müssen noch besser informiert werden

Gesundheitsexperten werten die Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Regelversorgung grundsätzlich positiv. Nach einer Video-Expertenrunde im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 18. November 2020 sehen sie aber auch noch Abstimmungsbedarf, weiß unser Fachredakteur Rudi Wuttke.

Die Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Doris Pfeiffer, sprach von einem ganz neuen Versorgungsbereich, der Chancen biete für die Versicherten. Die Anwendungen könnten dazu beitragen, die Versorgungsabläufe über verschiedene Sektoren hinweg zu verbessern.

Klare Vorgaben für Nutzennachweis sind notwendig

Allerdings sei mit der Einführung der DiGA auch ein erheblicher Abrechnungsaufwand verbunden. Zudem seien DiGA teilweise sehr teuer und wiesen einen unklaren Nutzen auf. Dies führe zu einem erheblichen Ausgabenrisiko, warnte Pfeiffer. Notwendig seien daher klare Vorgaben für die Wirtschaftlichkeit und den Nutzennachweis.

Zur Erinnerung: Mit dem Digitale Versorgung Gesetz (DVG), das im Dezember 2019 in Kraft trat, gibt es die App auf Rezept. Die Versicherten haben demnach einen Anspruch auf Versorgung mit digitalen Anwendungen, die von Ärzten oder Psychotherapeuten verordnet und von den Krankenkassen erstattet werden. Zuvor müssen die DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestehen. Sodann werden sie in einem DiGA-Verzeichnis gelistet. Das BfArM prüft die App auf Datensicherheit und Funktionalität. Ein Jahr lang wird sie dann vorläufig von der GKV erstattet. Während der Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.

BfArM-Präsident Karl Broich sagte, das Verfahren sei gut angelaufen, der Austausch mit den Anbietern konstruktiv. Der Datenschutz sei das Kernelement des neuen Angebots, zugleich müsse aber auch die Nutzerfreundlichkeit gegeben sein. Seinen Angaben zufolge sind derzeit fünf DiGA gelistet, darunter drei vorläufig und zwei dauerhaft. Es gebe zudem 41 Anträge für DiGA. Broich sprach von einem lernenden System.

Patienten und Ärzte sind noch nicht ausreichend informiert

Die Geschäftsführerin des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung, Anne Sophie Geier, sagte, in weniger als einem Jahr sei eine ganz neue Leistungsart im Gesundheitswesen eingeführt worden. Für eine breite Akzeptanz müssten die Anwendungen alltagstauglich und nutzerfreundlich sein. Zudem sei eine schnelle Anbindung an die elektronische Patientenakte (ePA) wichtig. Problematisch sei, dass Patienten und Ärzte noch nicht ausreichend über diesen neuen Versorgungsbereich informiert seien (nach Gesundheit/Ausschuss, Berlin: hib/PK,18.11.2020, hib 1257/2020).

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