Vollzug des Strahlenschutzrechts in Zeiten von Corona

von Rudi Wuttke

Fachverband informiert: Regelungen von Bund und Ländern

Als Folge der Corona-Epidemie sind auch in der Radiologie personelle Engpässe zu befürchten. Dann droht in den entsprechenden Abteilungen ein Mangel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den nach dem Strahlenschutzrecht erforderlichen Qualifikationen.

Das Bundesumweltministerium hat vor diesem Hintergrund die für den Strahlenschutz zuständigen obersten Landesbehörden um Nutzung von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen gebeten, u.a. bei der Lockerung der Fachkunde und der Aussetzung von Anhaltszahlen. Die Schreiben des Ministeriums sind auf der Webseite „Strahlenschutz in der Coronakrise“ beim Fachverband für Strahlenschutz e. V. einzusehen, der immer aktuell über Mitteilungen und Regelungen vom Bund und von den Bundesländern zum Vollzug des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung informiert.

Umweltministerium empfiehlt Nutzung von Ermessensspielräumen

Die aktuelle Corona-Krise kann dazu führen, dass es in Kliniken insbesondere auch zu Problemen in der radiologischen Diagnostik und Therapie kommt. Wenn radiologische Ärztinnen und Ärzten entweder anderweitig eingesetzt werden oder krankheitsbedingt zu Hause bleiben müssen, droht auch ein Mangel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den nach dem Strahlenschutzrecht erforderlichen Qualifikationen: Sie werden beispielsweise benötigt, um bei röntgendiagnostischen Untersuchungen die gesetzlich vorgesehene „rechtfertigende Indikation“ zu stellen und um beim Betrieb strahlentherapeutischer Einrichtungen die Anhaltszahlen für den erforderlichen Personalbedarf einzuhalten. 

In mehreren Schreiben an die für den Strahlenschutz zuständigen obersten Landesbehörden (siehe Bund) hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in der letzten Märzwoche darum gebeten, in dieser Ausnahmesituation die Beurteilungs- und Ermessens­spielräume von Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung sachgerecht im Rahmen des Vollzugs zu nutzen.

Lockerung bei Fachkunde und Aussetzung von Anhaltszahlen 

Um dem befürchteten Personalmangel zu begegnen und das Stellen der rechtfertigenden Indikation auch weiterhin zu gewährleisten, sollen für eine Übergangszeit bis zum Ende der Krisensituation die Fachkundeanforderungen für im klinischen Betrieb tätige Ärztinnen und Ärzte im Hinblick auf die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) und die Teilnahme an anerkannten Kursen gelockert werden. Für die Strahlentherapie verweist das Bundesministerium auf die Notwendigkeit, die gesamte verschriebene Dosis innerhalb der vorgesehenen Zeit zu applizieren. Unterbrochene oder nicht begonnene Strahlentherapien könnten die Prognose der Patienten verschlechtern.

 

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