Die neue Betriebssicherheitsverordnung – Auswirkungen im Krankenhaus

Informationsveranstaltung

15. September 2015, 14.00 Uhr
TÜV Rheinland
Alboinstraße 56,
Hochhaus, Raum 1101 a+b
12103 Berlin

Die Betriebssicherheitsverordnung ist auch in Gesundheitseinrichtungen die maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.

Mit Wirkung zum 01.06.2015 ist eine vollständig überarbeitete Fassung der Verordnung in Kraft getreten - mit weitreichenden Folgen in den Bereichen: 

  • Verwendung von Arbeitsmitteln (allg.)  
  • Druckanlagen  
  • Aufzüge  
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen 

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