Nachrichten 2022

von Wolfgang Menke

EU legt Änderungsvorschläge zur MDR in Kürze vor

Die Konferenz der EU-Gesundheitsminister hat verschiedene Vorschläge zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten begrüßt. Deutschland hat dazu geraten, sich zunächst auf eine schnelle gesetzgeberische Intervention zur Fristverlängerung zu fokussieren. Die EU-Kommission will bereits Anfang 2023 konkrete gesetzgeberische Vorschläge vorlegen. Bis 2027 will sie eine umfassende Evaluierung des Regelungsrahmens vornehmen.

Auf der Konferenz der EU-Gesundheitsminister sind am 9. Dezember 2022 die diesbezügliche Initiative ausgehend von Deutschland, Irland und Frankreich, die Empfehlungen der Medizinprodukte-Koordinierungsgruppe MDCG und die Vorschläge von EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten von praktisch allen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten begrüßt worden. Einzelne abweichende Auffassungen und Ergänzungen betrafen lediglich Details.

Deutschland hat schnelle Fristverlängerung gefordert

Zur erfolgreichen Implementierung der MDR ist in der Konferenz aus Sicht Deutschlands ein Dreiklang von Maßnahmen als notwendig erachtet worden:

1. untergesetzliche Effizienzverbesserungen, wie sie die MDCG bereits vorgeschlagen hat,

2. administrative Maßnahmen für bereits abgelaufene bzw. ablaufende Zertifikate, auch zugunsten von Nischenprodukten und

3. schnelle gesetzgeberische Intervention zur Fristverlängerung, so wie von der EU-Kommissarin vorgeschlagen, wobei eine Fokussierung zunächst auf diesen dritten Punkt erfolgen sollte.

Die EU-Kommission will sehr schnell tätig werden und u.a.

- gleich zu Anfang des kommenden Jahres konkrete gesetzgeberische Vorschläge vorlegen,

- Überbrückungsmaßnahmen schaffen für die Zeit, bis die geplanten gesetzgeberischen Änderungen in Kraft treten und

- einen Standpunkt der MDCG vorlegen mit einem einheitlichen Ansatz für Marktaufsichtsmaßnahmen, um die Kluft zwischen auslaufenden und neuen Zertifikaten zu schließen.

Abschließend hat EU-Gesundheitskommissarin Kyriakides noch einmal das Ziel der Kommission bestätigt, bis 2027 eine umfassende Evaluierung des Regelungsrahmens vornehmen zu wollen. Sollte sich erweisen, dass die Regelungen negative Auswirkungen auf Patientensicherheit, Innovation oder öffentliche Gesundheit haben, wird die Kommission gegebenenfalls weitere Änderungen vorzuschlagen (vorab erschienen unter Hippokratech News und Trends https://hippokratech.substack.com/archive).

Implementation of the Medical Device Regulation (MDR)

Video-Mitschitt vom 9.12.2022 ab 14:51 Uhr

https://video.consilium.europa.eu/event/en/26353

 

Implementation of the Medical Device Regulation – Information from the Commission

Council of the European Union, Brussels, 6 December 2022 (OR. en),

15520/22, SAN 640, PHARM 182, MI 894, COMPET 978

https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15520-2022-INIT/en/pdf

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von Rudi Wuttke

Neuer Röntgenreport des TÜV zeigt Mängel an Röntgengeräten

Mängel in Kliniken und Arztpraxen betreffen häufig den Strahlenschutz human- und dentalmedizinischer Röntgengeräte. Das zeigt der neue Röntgenreport 2022 auf der Basis der Ergebnisse der von den TÜV-Organisationen im Jahr 2021 durchgeführten Prüfungen, die nach dem Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben sind. Insgesamt besteht aber ein hohes technisches Sicherheitsniveau für Patientinnen und Patienten sowie medizinisches Personal.1)

Röntgengeräte müssen einwandfrei funktionieren, um die Belastung mit Röntgenstrahlung zu minimieren und Fehldiagnosen zu vermeiden. Nach dem Strahlenschutzgesetz muss die Sicherheit der Geräte daher

- vor der Inbetriebnahme,

- bei wesentlichen Änderungen der Anlage sowie

- wiederkehrend alle fünf Jahre

von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden.

Ergebnisse unabhängiger TÜV-Überprüfungen

Im Jahr 2021 sind bei den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen von den TÜV-Sachverständigen an Röntgengeräten der Humanmedizin insgesamt 868 Mängel und der Dentalmedizin 1.454 Mängel festgestellt worden. Knapp 80 Prozent von ihnen konnten die Prüferinnen und Prüfer allerdings als nicht sicherheitserheblich einstufen. Für eine detailliertere Auswertung der bei den Prüfungen im Jahr 2021 festgestellten Mängel wurden aus der Gruppe der human- und dentalmedizinischen Röntgenanlagen fünf Gerätearten genauer beleuchtet, um Einordnungen bezüglich der Ursachen für die Mängel vorzunehmen und mögliche Verbesserungen zur Vermeidung zu diskutieren.

Humanmedizin (s.u.): 2179 geprüfte Geräte, 795 Mängel
davon:
- Stationäre Aufnahmeplätze: 958 geprüfte Geräte, 341 Mängel
- Kombinierte Aufnahme- und Durchleuchtungsgeräte: 482 geprüfte Geräte, 158 Mängel
- C-Bögen: 739 geprüfte Geräte, 296 Mängel
Dentalmedizin (s.u.): 9.111 geprüfte Geräte, 1454 Mängel
davon:
- Dental-Tubus-Geräte: 5.358 Geräte, 882 Mängel
- Panoramaschichtaufnahmegeräte: 3.753 Geräte, 572 Mängel

Bei den humanmedizinisch genutzten Röntgeneinrichtungen sind 19 Prozent der Mängel als „schwerwiegend“ eingestuft worden. Ein Weiterbetrieb der Anlagen ist dann in der Regel nicht möglich, denn schwerwiegende Mängel müssen erst behoben und die Geräte dann erneut geprüft werden. 75 Prozent der Mängel an humanmedizinischen Geräten waren der Kategorie „erheblich“ zuzuordnen. Die Beseitigung erheblicher Mängel kann von den Sachverständigen ohne erneuten Ortstermin bestätigt werden, sie muss aber der zuständigen Behörde gemeldet werden. Bei den restlichen sechs Prozent hat es sich lediglich um einfache/formale Mängel gehandelt. Die dentalmedizinisch genutzten Röntgeneinrichtungen zeigen bei der Klassifizierung ein sehr ähnliches Bild: 16 Prozent schwerwiegende, 59 Prozent erhebliche und 24 Prozent einfache, formale Mängel.   

Als Zwischenfazit kann man hinsichtlich der fünf in diesem Report näher behandelten Gerätearten festhalten, dass wegen der hohen Zahl der Röntgengeräte in der Dentalmedizin die Zahl der Mängel dort absolut deutlich größer ist, die höhere „Mängelrate“ aber im Bereich der Humanmedizin vorliegt und diesen damit als diesbezüglich problematischeren Bereich ausweist. Allerdings wurden in diesem Report Geräte für Mammographie sowie Hochdosisgeräte für Computertomographie (CT) und Strahlentherapien nicht näher untersucht, da die Mängelquoten bei ihnen sehr niedrig sind.

Mängel bei stationären Aufnahmeplätzen und C-Bögen

Bei den 958 geprüften stationären Aufnahmeplätzen sind bei 74 Geräten (7,7 Prozent) Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen Film-Folien-Systemen festgestellt worden. „Bei langjähriger Nutzung der Geräte können Kratzer, Knicke oder Schmutz die Qualität der Röntgenbilder beeinträchtigen. Diese so genannten Artefakte können im schlimmsten Fall zu Fehldiagnosen führen“, sagte Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des Röntgenreports, der zum ersten Mal erschienen ist. Bei 35 Geräten (3,7 Prozent) sind Mängel an der Persönlichen Schutzausrüstung festgestellt worden. So können beispielsweise als Folge von Alterung und unsachgemäßer Handhabung die Wirkung von Schutzschürzen beeinträchtigt werden.

Neben fest installierten Geräten sind vor allem in Krankenhäusern mobile C-Bögen im Einsatz, die flexibel an verschiedenen Stellen wie Operationssälen oder in anderen Röntgenräumen verwendet werden können. An den 739 geprüften C-Bögen haben die TÜV-Sachverständigen insgesamt 296 Mängel festgestellt. Bei 55 Geräten (7,4 Prozent) wurden Mängel am Bildwiedergabesystem gefunden. Schröer: „Da die Röntgenbilder beim C-Bogen in Echtzeit auf einem Bildschirm wiedergegeben werden, müssen die Monitore der Geräte in einwandfreiem Zustand sein.“

Absolute Zahl von Mängeln bei Dentalgeräten sehr hoch

Die meisten der untersuchten Röntgengeräte gehörten zu Zahnarztpraxen. Unterschieden werden Dental-Tubus-Geräte zur Aufnahme einzelner Zähne und Panoramaschichtaufnahmegeräte für Röntgenbilder des gesamten Gebisses. Im Jahr 2021 wurden 5.358 Dental-Tubus-Geräte geprüft und dabei insgesamt 882 Mängel festgestellt. Diese kleinen Geräte sind entweder mobil oder werden an Wand, Decke oder direkt am Behandlungsstuhl angebracht. An 353 Geräten fehlten der vorgeschriebene Schilddrüsenschutzschild oder andere Patientenschutzmittel.

Darüber hinaus wurden 3.753 Panoramaschichtaufnahmegeräte geprüft und insgesamt 572 Mängel festgestellt. Bei 58 Geräten (1,5 Prozent) sind Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen Film-Folien-Systemen entdeckt worden, die zu Artefakten auf den Röntgenbildern führen können.

Fazit des TÜV-Strahlenschutzexperten Dr. Alexander Schröer: „Viele Mängel an Röntgengeräten lassen sich vermeiden, wenn Kliniken und Arztpraxen die Vorschriften des Strahlenschutzes gewissenhaft einhalten und die Geräte regelmäßig gewartet und geprüft werden.“ Die optimale Lösung zum Schutz der Patienten und des medizinischen Personals vor gesundheitsschädlicher Strahlung ist demnach die Kombination aus regelmäßigen Wartungen und externen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige. Für weitere Details muss auf den Report des TÜV-Verbandes verwiesen werden (s.u.).

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1)  Dieser Beitrag behandelt die Anwendungsbereiche Humanmedizin und Dentalmedizin und klammert die weiteren Bereiche Veterinärmedizin und Technische Anwendungen vollkommen aus.

Röntgenreport 2022

Mängelstatistik unabhängig geprüfter Röntgeneinrichtungen

https://www.tuev-verband.de/?tx_epxelo_file[id]=874353&cHash=6123ea412cb540ab2eb22948b7549892

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